Hast du die beiden Artikel gelesen? Offenbar ja nicht, sonst würdest du nicht fragen.
Also, wenn du jetzt anfängst jedes Wort auf die Goldwaage zu legen, kannst du gleich aufhören hier rum zu diskutieren… Ob Zeichen oder Merkmale ist je nach Formulierung völlig egal.
Als erstes, damit keine Missverständnisse aufkommen die [
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Das ich nicht lache... Der Gesetzesentwurf, der das Einrichten der Gefahrengebiete ermöglicht ist von 2004 und wurde am 16. Juni 2005 in Hamburg eingeführt. Vielleicht solltest du deine juristische Unwissenheit demnächst für dich behalten und mit Verlaub darauf verzichten andere zu belehren wenn du offensichtlich überhaupt keine Ahnung hast!! Der Witz bei der Sache ist nämlich, dass keine Gefahr in Verzug sein muss um ein Gefahrengebiet einzurichten. Aber bevor du wieder mit deinem Halbwissen rumstänkerst erst noch mal eine Definition von "Gefahr im Verzug":
"Die Sachlage, bei der ein Schaden eintreten oder ein Beweismittel verloren gehen würde, wenn nicht anstelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person handelt, wird im Verfahrensrecht als „Gefahr im Verzug“ (GiV) bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gefahreneitritt bereits so nahe ist, dass das Eingreifen der zuständigen Behörde nicht mehr abgewartet werden kann." ([
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Besonders interessant ist hierbei der zweite Satz. Ich weiß ja nicht welche Nachrichten du gesehen hast, aber in Hamburg war es nicht gegeben dass der "Gefahreneintritt bereits so nahe ist, dass das Eingreifen der zuständigen Behörde nicht mehr abgewartet werden kann." Deshalb wurden die Gefahrengebiete auch auf dieser Grundlage eingerichtet:
"Die Polizei darf im öffentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen, soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden und die Maßnahme zur Verhütung der Straftaten erforderlich ist." ([
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Also, ich war kürzlich in Hamburg. Unter anderem im Schanzenviertel und ich hatte nicht den Eindruck, dass es dort so gefährlich ist dass die Lageerkentnisse darauf schließen lassen das dort [
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Aber selbst wenn man die Situation in den betroffenen Bereichen so beurteilt, stellt sich mir die Frage: Wieso ist das Frankfurter Bankenviertel kein Gefahrengebiet oder das Berliner Regierungsviertel? Dort werden regelmäßig "Straftaten erheblicher Bedeutung" durchgeführt!! Dort werden sogar viel erheblichere Straftaten durchgeführt.