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Um Rat fragen auf Brüsseler Art

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Ungelesen 24.10.16, 11:39   #1
TinyTimm
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Standard Um Rat fragen auf Brüsseler Art

Zitat:
Am Puls der öffentlichen Meinung

Plant die EU-Kommission ein neues Gesetz, fragt sie erst einmal alle anderen um ihre Meinung - und das bereits seit über zehn Jahren. In Onlinekonsultationen können sich Experten ebenso zu Wort melden wie Unternehmer und Interessengruppen, aber auch betroffene oder interessierte Bürger. Das klingt gut und sinnvoll: ein EU-Stethoskop, am Herzschlag der öffentlichen Meinung. Doch es hapert an der Umsetzung - auch weil viele in der EU gar nicht davon wissen. Und oft bleibt unklar, welche Konsequenzen die Kommission tatsächlich aus den Befragungen zieht.

Werkzeug im Dauereinsatz

Wenn in Brüssel Gesetze gemacht werden, haben die Bürger nichts mitzureden. So lautet ein populistischer Stehsatz zur europäischen Gesetzgebung. Allein, er stimmt so nicht ganz. Seit mehr als zehn Jahren können theoretisch alle Bürger ihre Meinung zu Gesetzesvorhaben der EU abgeben - vorausgesetzt, sie haben einen Internetzugang und bisweilen gute Nerven. Denn nicht immer funktioniert alles reibungslos.

Sichtlich stolz trat EU-Kommissionvizepräsident Frans Timmermans Ende September vor die Journalisten. Der für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte verantwortliche EU-Kommissar präsentierte den Vorschlag eines für alle EU-Institutionen verpflichtenden Lobbyingregisters. Die Kommission komme damit auch den Wünschen der Bürger nach, sagte Timmermans. Woher sie die kenne? Laut dem Kommissar auch aus der im vergangenen Jahr durchgeführten Onlinekonsultation zu dem Thema.

Über 700 Befragungen seit 2010

Seit 2003 greift die EU-Kommission auf Onlinebefragungen zurück. Werden neue Gesetze geplant oder bestehende verändert, sollen damit schon im Vorfeld Betroffene und Experten Gehör finden. Man könnte die Onlinekonsultationen auch als Stethoskop der EU-Kommission bezeichnen. Und so nützlich ein solches in den Händen und an den Ohren eines guten Arztes sein kann, so viel Potenzial mag auch im Hörgerät der Kommission liegen.

Innerhalb der EU-Bevölkerung ist es zurzeit aber vor allem eines: kaum bekannt und noch weniger genutzt. Im vergangenen Jahr kam kaum eine Konsultation über 100 Antworten. Nur ganz wenige schafften es auf vierstellige Teilnehmerzahlen oder sogar darüber hinaus.

Dabei kommt das Befragungstool jedes Jahr Dutzende Male zum Einsatz. Wie viele Onlinekonsultationen in den vergangenen 15 Jahren durchgeführt wurden, weiß ganz genau nicht einmal die Kommission selbst. Seit 2010 seien es 704 gewesen, heißt es in einem aktuellen Kommissionspapier. Für die Zeit davor verweist die Kommission gegenüber ORF.at auf ein öffentliches Internetarchiv - mit dem Hinweis, dass dieses nicht vollständig sei.

„Überlastung mit Konsultationen“

Klar ist jedoch: Die Zahl der jährlichen Konsultationen geht inzwischen in den dreistelligen Bereich. Allein heuer wurden bis Ende September fast 100 abgeschlossen. Das scheint erst einmal ein gutes Zeichen zu sein. Nach dem Motto: je häufiger die Kommission die Bürger nach ihrer Meinung fragt, desto besser. Olivier Hoedeman von Corporate Europe Observatory (CEO) sieht das allerdings etwas anders. In der Praxis zeige sich eine „Überlastung mit Konsultationen“, sagt er im Gespräch mit ORF.at.


Dutzende Konsultationen laufen zurzeit parallel

Die NGO hat sich auf die Fahnen geheftet, den Einfluss von industriellen Lobbygruppen und Unternehmen auf die EU-Politik aufzuzeigen. In den Onlinekonsultationen sieht CEO ein offenes Tor für derartige Lobbyingbestrebungen - auch wegen der schieren Menge der Befragungen. Kleine Interessengruppen mit einer Handvoll Mitarbeitern hätten oft gar nicht die Ressourcen, alle für sie relevanten Konsultationen zu bearbeiten, sagt Hoedeman. Größere und ohnehin einflussreichere Organisationen seien deutlich im Vorteil, auch weil sie besser informiert seien.

Suche nach Link als Detektivspiel

Die einzelnen Befragungen werden in den seltensten Fällen groß beworben - weder von der Kommission noch von den Regierungen der Einzelstaaten. Wer nicht regelmäßig auf die entsprechende Website mit dem sinnigen Titel Ihre Stimme in Europa schaut, bekommt kaum mit, zu welchen Themen die Kommission gerade Meinungen einholt.

Zwar gibt es die Möglichkeit, sich per Mail über neue Konsultationen informieren zu lassen, doch um zu dem Anmeldeformular zu gelangen, bedarf es beinahe detektivischer Fähigkeiten. Die Seiten der europäischen Institutionen sind generell nicht dafür bekannt, es den Nutzern einfach zu machen. In diesem Fall ist es noch einmal besonders kompliziert: Der Registrierungslink für den entsprechenden Newsletter findet sich auf der Unterseite einer Unterseite einer Unterseite der Kommissionswebsite.

Unklare Folgen

Tut sich hier ein Widerspruch auf zwischen den Transparenzbeteuerungen der Kommission und der tatsächlichen Praxis? „Es ist natürlich viel einfacher, es auf die alte Weise zu machen“, sagt Hoedeman. „Man wusste bereits im Vorfeld, wie das Gesetz ausschauen soll, fragte ein paar mächtige Interessengruppen, und wenn man deren Zustimmung bekam, wusste man, dass man ein leichtes Spiel hat.“

Dieses Vorgehen scheint laut Hoedeman auch noch in vielen der Onlinekonsultationen durch. Es sei etwa ein „großes Fragezeichen“, wie die Eingaben behandelt und die Antworten in den eigentlichen Gesetzesentwurf der Kommission einfließen würden. Dazu gebe es bis heute keine klaren Regeln, sagt der CEO-Mitarbeiter. Zwar hat sich die EU-Kommission dazu verpflichtet, zu jeder Konsultation einen Endbericht zu veröffentlichen, nicht immer geht aus diesem aber hervor, welche Folgen die Befragung für das Gesetzesvorhaben hat.

Enge Fragen vs. freier Kommentar

Die Probleme beginnen laut Hoedeman aber schon früher. Oft seien die Fragen „sehr eng“ gestellt, sagt er. „Ich habe selbst Konsultationen gesehen, wo ich nicht wusste, was ich antworten soll, weil mein Blickwinkel in den Fragen einfach nicht vorkam.“ Auf Kommissionsseite will man das so nicht gelten lassen. Immerhin gebe es bei jeder Konsultation neben den vorformulierten Fragen auch die Möglichkeit, einen freien Kommentar zu hinterlassen.

TTIP-Befragung offenbart Problematik

Von dieser Möglichkeit machten 2014 auch tatsächlich Zehntausende Menschen Gebrauch. Sie beteiligten sich an der Onlinekonsultation zu den rund um die TTIP-Verhandlungen in die Kritik geratenen Investorenschutzrechten. Beinahe 150.000 Antworten gingen bei der Kommission ein – fast alle von Privatpersonen, fast alle kritisch.

Allerdings: Etwa 97 Prozent der Beiträge erreichten die EU-Kommission nach eigenen Angaben über Onlineplattformen, auf denen negative Antworten vorformuliert waren. In ihrem Abschlussbericht fasste die Kommission diese Antworten schließlich als „kollektive Beiträge“ zusammen und stellte sie den restlichen „individuellen Beiträgen“ gegenüber.

Viele NGOs sahen darin eine ungerechtfertigte Abwertung der kritischen Antworten. Die Fragen seien so kompliziert gewesen, dass dem Durchschnittsbürger erst durch die NGOs und ihre Antworten der Zugang zur Konsultation ermöglicht worden sei. Tatsächlich bestand jede der 13 Fragen aus einem rund einseitigen Erklärungstext und einem oft seitenlangen Anhang - gespickt mit einer Vielzahl wirtschaftlicher und juristischer Fachbegriffe.

„Version light“ für jedermann

Es müsste für Konsultationen eine „Version light“ geben, sagt auch Hoedman. Wobei die Kommission dieser Forderung zumindest teilweise bereits nachkommt - und es wohl auch nicht bei jedem Thema nötig ist. Das lässt zumindest ein Blick auf die zurzeit laufenden Konsultationen vermuten: Die Evaluierung der Aufzugrichtlinie 95/16/EG scheint ein Fall für Experten zu sein. Und auch zu einer Einschätzung der „Gemeinschaftsprojekte“ der „Meteorologieforschung“ werden sich eher Fachkreise berufen fühlen.

Geht es hingegen um ein mögliches Onlineportal, das wichtige Informationen zum Leben und Arbeiten in anderen EU-Ländern zur Verfügung stellen soll, sieht die Sache schon anders aus. Tatsächlich hat die Kommission ihre derzeit laufende Konsultation zu diesem Thema in drei Bereiche unterteilt – einen für Privatpersonen, einen für Unternehmer und einen für die öffentlichen Verwaltungen.

Vor einem Jahr die halbe Million geknackt

Eine ähnliche Aufteilung fand sich bei der von Timmermans genannten Onlinekonsultation zum Lobbyingregister. Ein Teil beschäftigte sich mit allgemeinen Fragen, ein anderer mit den technischen Voraussetzungen für ein solches Transparenzregister. Die Kommission nennt das als einen der Hauptgründe, warum mehr als die Hälfte aller rund 1.500 Antworten von Privatpersonen eingebracht wurden.

Auch bei der Konsultation, die in puncto Beteiligung sogar die TTIP-Befragung in den Schatten stellte, setzte die Kommission auf einen allgemeinen und einen fachspezifischen Teil. Mehr als eine halbe Million EU-Bürger sandten im Frühjahr 2015 ihre Antworten zu Ersterem ein. Für die Kommission ein Beweis dafür, dass ihr Werkzeug funktioniert. Die Rekordbeteiligung mag freilich auch dem Thema geschuldet gewesen sein: Naturschutzvorschriften in der EU.
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