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Kriminalberichte - Der schlimmste Fall, die schnellste Meinung

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Ungelesen 19.09.20, 15:42   #1
pauli8
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Standard Kriminalberichte - Der schlimmste Fall, die schnellste Meinung

Zitat:
Kriminalberichte

Der schlimmste Fall, die schnellste Meinung

Eine Kolumne von Thomas Fischer

Nachrichten über das Böse und das Gute kommen und gehen schneller, als es den meisten Menschen guttut. Auch das nicht Verstandene wirkt. Hinter den Wörtern liegt der Sinn.

18.09.2020, 17.18 Uhr

Zitat:


Thomas Fischer
geboren 1953 in Werdohl (NRW), war Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ist Autor des Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch und Verfasser zahlreicher Kolumnen, in denen er sich mit Fragen des Strafrechts beschäftigt.

Zeitungsständer in Köln (Archivbild)
Foto: Martin Gerten/ picture alliance / dpa

Tonnenhoch

Nur als Beispiel zum Einstieg: Das Opfer des als "Ku'damm-Raser" bekannt gewordenen Verkehrsunfalls in Berlin wurde in beinahe allen Presseberichten als "Senior" oder als "der Rentner im Jeep" bezeichnet. Beides war nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz lege artis. Die alberne (Berufs)Bezeichnung "Senior" liegt nahe bei "Opa" und gehört in die Schmerzsalben- und Prostasta-dominierte Vorabend-Werbung, nicht in Berichte über schwerste Gewalttaten. Das Opfer war 69 Jahre alt und von Beruf Arzt.

Auch in der Rechtspresse hieß der Mann durchweg "der Fahrer, ein Rentner". Das ist insoweit interessant, als Rentner, wie wir wissen, entweder auf Reisen oder "von Altersarmut bedroht" (Frage: Sind die bedroht oder arm?) sind, frisch verliebt oder einsam und lebensmüde, topfit oder besonders "vulnerabel" gegen Viren, Raser, Quarantäne. Kleinkarierte Schmarotzer oder typische Opfer - es kommt darauf an, um was es im jeweiligen Bericht geht und wohin wir zielen.

Das Kfz, in dem der getötete Fahrer vom Ku’damm saß, hieß "Jeep". Das ist keine Gattungsbezeichnung, sondern eine Marke der amerikanischen Chrysler Group LLC (Fiat Chrysler Konzern). Den meisten ist seine Urform im Zusammenhang mit der Freude über die Befreiung der Deutschen von der Schreckensherrschaft der winzigen Naziminderheit durch John Wayne und seine Freunde bekannt. Wayne ragte, meistens als "Colonel", aus den Sitzen eines "Willys MB 1/2 ton 4x4 truck", genannt "Jeep", empor; gelegentlich fuhr Hardy Krüger mit. Ein Jeep ist für Männer, trotzdem klein und niedlich, ein Spielzeug aus der Zeit, als sich die Mädels Petticoats wünschten und die Jungs Mädels mit Außenwelle.

Daher kann das Opfer eines mörderischen Rasers nur in einem "Jeep" gesessen haben, nicht aber in einem SUV, obwohl "Jeep" von "GP" kommt ("general purpose") und SUV von "sports utility", was man für dasselbe halten kann. Täter des "Rasens" sind in 99 Prozent der Fälle, von denen wir hören, in "leistungsstarken" Autos unterwegs, gelegentlich auch in "PS-starken", "tiefergelegten" oder "teuren". Man kann all ihre Untaten natürlich auch in den Autos der Senioren begehen und tut das auch, aber es fühlt sich nach heute herrschender Meinung beim Lesen besser an, wenn man gleich im ersten Satz alle Bewertungen ahnt.

Am schlimmsten ist es, wenn Raser in SUV unterwegs sind. Diesen Fahrzeugen, nach Erkenntnis jener 60 Prozent aller Deutschen, die ein Privatstudium in Psychologie absolviert haben, blechgewordene Hilfeschreie schwerer Persönlichkeitsstörungen, haftet das Asoziale und Menschenfeindliche derart am zwanghaft schwarzen Blech, dass auch zwei Friseurbesuche pro Woche sowie ein Labrador-Welpe und zwei blonde Engelchen im Laderaum von Cayenne, GLS, Q8 oder X7 es nicht mehr aus der Finsternis ins Licht reißen können.

SUV (die "Sächsische Zeitung" nannte sie 2019 anlässlich eines tödlichen Unfalls in Berlin "Sportgeländewagen", was das Rasen und das Panzermäßige noch näher zusammenbringt) sind, das ist bekannt, stets "tonnenschwer".

Auch die "Süddeutsche" geriet anlässlich eines schrecklichen Unfalls ins Schwärmen (26.11.2019): "Der Aufprall muss dem Einschlag eines riesigen Geschosses geglichen haben. Etwa zwei Tonnen wiegt der BMW X5. Und er ist 128 Kilometer pro Stunde schnell, als er ungebremst in den Kleinwagen vor ihm kracht… Der Opel Corsa … wird 100 Meter weit über die Kreuzung katapultiert… Nach dem Aufprall ist die Wucht des SUV noch so groß, dass er einen Findling verschiebt, ehe er sich zwischen einem geparkten Auto und einer Hauswand verkeilt."

Nicht schlecht! "Riesiges Geschoss"! Zwei Tonnen! Findling verschoben! Ein Opel Corsa mit vier Erwachsenen an Bord wiegt übrigens 1,5 Tonnen. Er fliegt, vermuten Newton und ich, auch nach Aufprall eines 130 fahrenden BMW nicht 100 Meter weit. Wie auch immer: Die Tatsachen sind furchtbar genug. Warum muss man sie mit sinnloser Tendenziösität aufbrezeln, die Opfer und Täter zum bloßen (Anschauungs)Material zum wohlfeilen Zweck macht?

In Mönchengladbach wurde eine Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt (WDR, 7.9.2020), weil sie beim langsamen Rückwärtsfahren eine Schülerin überfahren hatte. Ihr SUV wog, so lesen wir, "knapp drei Tonnen". Das war wahrscheinlich das "zulässige Gesamtgewicht". Dass es irgendeinen Einfluss auf den Unfall hatte, ist nicht festgestellt. Das zulässige Gesamtgewicht eines Mercedes C-Klasse liegt übrigens deutlich über zwei Tonnen, beim VW Golf bei 1,8 Tonnen. Für Fußgänger ist das in allen Fällen zu schwer.

In einem weiteren Berliner Fall (der BGH hat die Verurteilung wegen versuchten Mordes am 10. Oktober 2019 aufgehoben; Az. 4 StR 96/19) war der "Raser" mit "mindestens 53 km/h" (Hallo, Zweifelssatz!) in einer 30er-Zone unterwegs und überfuhr eine rote Ampel. Das Landgericht Berlin machte aus den 53 "mindestens 75 km/h" und stellte (auf ebenfalls unerklärte Weise) fest, der Angeklagte habe zwei Fußgänger angefahren und schwer verletzt, obwohl er sie deutlich vor sich gesehen habe.

"Rbb24" war die Aufhebung des fehlerhaften ersten Urteils die schöne Überschrift "Rasen in 30er-Zone: Kein versuchter Mord?" sowie die Meldung wert, nach Ansicht von "Psychologen und Psychiatern" könnten durch erneute Vernehmung die Opfer retraumatisiert werden.

Merke: Lieber einmal falsch verurteilt als zweimal richtig vernommen!

Zentnerschnell

In allen Fällen geht es (mir) nicht um das Ergebnis, sondern um den Hinweis darauf, wie überaus unklar, von Vor-Annahmen und Vor-Urteilen geprägt häufig die Berichterstattung ist. Das soll keine allgemeine Beschuldigung von Journalisten sein. Die langweilige Scheindiskussion darüber, ob "Pauschal"-Urteile gegen "die Presse" vorgetragen werden, gemeint sind oder nicht, gerechtfertigt sind oder nicht, verkleinert das Problem, bis es im Geschwätz verschwindet. Nicht jede Kritik an einem Krankenhaus enthält unzulässige "Pauschalurteile" gegen "alle Ärzte", nicht jede Kritik an der Justiz muss wegen verbotenen "Generalverdachts" unterlassen werden.

Tatsächlich berührt die Problematik ganz grundlegende Fragen: Die Verschränkung und Vermischung von mehreren Veränderungsbewegungen:

1) Komplette Chaotisierung von Kommunikations-Urheberschaft;
2) Vordringen von Unterhaltungsformaten in Berichterstattung;
3) Verlust oder Abbau von Kompetenz;
4) Verkürzung von Aufmerksamkeitsspannen.

Das sind nur vier von gewiss zehn strukturellen Veränderungen, die der Journalismus in den letzten 20 Jahren erlebt hat, begleitet von steter Beschleunigung, wirtschaftlichem Niedergang, beruflicher Unsicherheit, wirtschaftlicher Konzentration. Das müsste, nach meiner Ansicht, viel offener, öffentlicher und radikaler diskutiert werden. Da es aber die Medien selbst sind, die das organisieren müssen, verplätschert viel in unnötigen Abwehr- und Profilierungsschlachten, Gremiensprech und "Experten"-Talks, die um die eigene Nase einen Bogen machen wie die Bundesärztekammer um die pharmazeutische Industrie.

Da wir gerade bei Stimmung und Tendenzen sind: Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat am 14.9.2020 entschieden, das Amtsgericht Düsseldorf habe in einer Pressemitteilung über die Anklageerhebung gegen einen früheren Berufssportler wegen Erwerb, Besitz und Besitzverschaffung von kinder- und jugendpornografischen Schriften den Namen des Angeschuldigten nennen dürfen. Zu Begründung hat das VG ausgeführt, der Beschuldigte habe im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt und auch nicht angekündigt, dieses widerrufen zu wollen (Az. 10 L 1721/20; Rn. 68 f.). Das ist schön gesagt und rechtlich nicht zu beanstanden.

Ich erwähne es aus einem anderen Grund: Der Fußballprofi mit dem bekannten Namen ist nicht vorbestraft. Er hat, wie das VG hervorgehoben hat, eine Vielzahl sozialer Verdienste und Engagements vorzuweisen. Der Tatvorwurf bezieht sich, soweit man lesen konnte, auf das Beziehen und Besitzen von 300 pornografischen Dateien und deren Weiterleiten an einige wenige Personen. Im Ermittlungsverfahren hat sich der Beschuldigte "kooperativ" verhalten und "ein Geständnis abgelegt".

Das ist, wie man sich erinnert, eine geradezu klassische Situation für den Erlass eines Strafbefehls (§ 407 StPO). Durch einen solchen kann, ohne öffentliche Hauptverhandlung, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden, wenn die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird; eine Aussetzung kann mit sehr erheblichen Auflagen und weitreichenden Weisungen verbunden werden.

Auf diese Weise werden viele Hunderttausend Verfahren jährlich erledigt. Der Angeschuldigte M. wird - egal, was im Verfahren herauskommt - durch das öffentliche Event in einem hohen Maß belastet; die absehbare mediale Vernichtung geht über alles hinaus, was an staatlicher Strafe angemessen sein könnte. Wir wollen dabei nicht vergessen: Er ist angeklagt, ein Vergehen begangen zu haben, für welches das Gesetz in den allerschwersten Fällen, bei vielfacher Vorbestraftheit und Zigtausenden von verbreiteten Daten, eine Höchststrafe von drei oder fünf Jahren androht - so viel wie für einfachen Diebstahl oder wie für einfache Körperverletzung. Das Haben von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten ist unmoralisch, und (vielleicht) gefährlich. Es ist aber kein berechtigter Grund, die soziale Existenz eines Menschen vollständig zu vernichten.

Warum Anklage erhoben und nicht ein Strafbefehlsantrag gestellt wurde, weiß man nicht; es soll hier auch nicht spekulativ erörtert werden. Das VG Düsseldorf formulierte etwas kryptische Andeutungen über das "Interesse der Öffentlichkeit" und das "Medieninteresse" sowie darüber, aufgrund der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat könne sein soziales Engagement anders beurteilt werden. Letzteres ist eine interessante Verwertung schuldmindernder Gesichtspunkte!

Bemerkenswert war, dass in der breiten Berichterstattung, soweit ersichtlich, kein einziges Medium die Frage gestellt hat, ob die Entscheidung für eine Anklageerhebung sachgerecht und warum sie getroffen worden sei, und was eine öffentliche Hauptverhandlung dem öffentlichen Interesse für Vorteile und dem Beschuldigten für Nachteile bringt. Einzig die "Bild" hatte einen Riecher und fragte: "Wollte er (mit seinem Geständnis) eine Hauptverhandlung vermeiden?" Der sonstige Medienwald feierte die Entscheidung des VG praktisch als öffentliche Mitteilung über ein Geständnis (und die Schuld).

Die Sache, um die es beim VG medienrechtlich ging, war dagegen kaum ein paar Zeilen wert. Schade! Und einmal mehr ein Beispiel dafür, dass es fürs "Kritisch-Sein" nicht ausreicht, irgendwelche "Überzeugungen" oder vage Ahnungen zu haben.

Milligrammgeheim

In Russland ist der russische Staatsbürger und Oppositionspolitiker Nawalny vergiftet worden. Die Täter waren mutmaßlich Russen. Daraufhin stellten sich, so sagte die Bundeskanzlerin, schwerwiegende Fragen an die Staatsführung von Russland, und ungefähr drei Tage lang ohn' Unterlass meldeten sich Politiker, die man in kontemplativer Quarantäne versunken glaubte, mit präzisen, weltpolitisch luziden Meinungen darüber, wie man sich für das Verbrechen an Russland rächen könne.

Das Sinnvollste, ja eigentlich das einzige, was nach intensivem Nachdenken in Betracht kam, war die Aufhebung (sagen wir: der Bruch) des Vertrags über "North Stream 2": "Wir", so meinten Parteien, Minister, solche, die es werden möchten oder mal waren, sowie Redakteure allerorten, müssen "Russland" jetzt mal zeigen, dass es so nicht geht.

Darf man mal vorsichtig fragen: Was geht ein Mordversuch an einem Russen in Russland durch Russen die deutsche Regierung, das Unternehmenskonsortium "North Stream 2" und sogar die gesamte deutsche Bevölkerung an? Soll ernsthaft behauptet werden, dass die Bundesregierung aus purer Liebe zur Gerechtigkeit zehn oder ein paar Milliarden mehr Euro an steuerfinanziertem Schadensersatz lockermachen solle, um einen ausländischen Staat dafür zu bestrafen, dass in dessen Staatsgebiet ein Verbrechen gegen einen seiner eigenen Bürger begangen wurde?

Moralisch ist das natürlich allererste Sahne, mindestens so glaubwürdig und bewundernswert wie der unermüdlich verkündete Kampf des akademischen Prekariats für die Flüchtlinge von Moria.

Aber: Wann kündigen "wir" dann die Verträge mit den übrigen 100 Staaten, in denen im letzten halben Jahr dasselbe oder Schlimmeres vorgekommen ist? Welche Kooperationen mit China wurden sofort gestoppt? Wieso werden Verträge mit Indien, USA, Brasilien, Türkei nicht gekündigt? Wieso werden die rassistischen Regierungen in Ungarn und Polen unterstützt? Warum möchten "wir" da nicht ein paar "schwerwiegende Fragen" stellen - und am Ende auch selbst beantworten?

Anders gefragt: Kann es wohl die Wahrheit und nichts als sie sein, dass die Bundesregierung, moralisch knallhart, wie wir sie kennen, einen Abbruch von "North Stream 2" zu erzwingen erwägt, weil vermutlich entweder ein obrigkeitlich kontrollierter russischer Geheimdienst oder ein außer Kontrolle geratener russischer Geheimdienst oder auch irgendjemand, der aussehen möchte wie ein russischer Geheimdienst, einen russischen Oppositionspolitiker in Russland vergiftet hat?

Antwort: Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wir wissen es nicht, und unsere vagen Vermutungen tun nichts zur Sache. Entscheidend ist: Ich habe in deutschen Medien die Frage nicht gehört oder gelesen. Alle reden über Moral, niemand darüber, wer hier wen erpresst, und warum. Das ist schwer verdächtig.

Kiloschlimm

Ein Letztes, in Anknüpfung an die letztwöchige Kolumne. Ich habe einmal einen kurzen Suchmaschinen-Durchlauf nach Müttern, Vätern und Eltern gemacht, die ihre Kinder ganz oder fast getötet haben. Es kommt da in 18 Monaten Pressedurchschau einiges zusammen! In der Lebenswirklichkeit natürlich noch mehr; aber viele Fälle schaffen es nicht in die überregionalen Medien.

Das übliche "Totschütteln" durch nervlich überreizte Erzeuger(innen) und/oder ihre Partner(innen) schafft es meist nur in die Lokalpresse; und auch die "ausrutschende Hand", die zu Stürzen gegen die notorisch in der Nähe befindlichen Heizkörper und dort zum Schädelbruch führt, erregt keine überregionale Redaktion. Für die große Story muss schon mehr geboten werden:

• "Mutter wirft Fünfjährigen zweimal die Treppe herunter" (Düren)

• "Junge verdurstet - Siebeneinhalb Jahre Haft für die Mutter" (Mönchengladbach)

• "Kinder in Rollstuhl verbannt" (aus betrügerischen Motiven) - acht Jahre Haft (Lübeck)

• Mutter sticht mit Schere auf Kopf ihres Säuglings ein und setzt ihn auf einer Wiese aus (Augsburg)

• Mutter lässt sechsjährige Tochter von ihrem Lebensgefährten totprügeln (Neubrandenburg)

• Mutter misshandelt Sohn mit brennender Zigarette (Bad Reichenhall)

• Ehepaar tötet Kinder mit Hammer und Messer (Darmstadt)

Das ist, wie gesagt, nur eine recht zufällige Auswahl. Es ist interessant, die jeweiligen Berichterstattungen nachzulesen und zu vergleichen. Auf der "Tendenz"-Ebene kommt fast alles vor: Von Mitleid mit der "überforderten" Mutter bis zum "brutalen Lebensgefährten" und zur "Horrortat". Trotzdem scheint es erstaunlich, wie rasch die Fälle wieder aus der Aufmerksamkeit verschwinden. Sind die Plüschtiere und Blumensträuße entsorgt und die Frage "Wie konnte das nur passieren?" von allen mindestens einmal gestellt, fallen die Fälle und Schicksale aus der Erinnerung, und der nächste Fall, der gewiss kommt, ist schon wieder "der schlimmste".

Auch das ist normal und unvermeidlich. Umso wichtiger wäre es eigentlich, sich so breit und offen wie möglich mit eben dieser Kultur der Nachrichten-Verarbeitung und Nachrichten-Gestaltung schon an ihrem Ursprung zu befassen. Dazu müssten die Medien selbst das den Konsumenten zumuten und sich in einen tatsächlich offenen Austausch begeben, anstatt die Verwüstungen der Kommunikation nur zu repetieren, die sie zugleich in Spartenprogrammen und Feuilletons beklagen.

Auch ungebildete oder intellektuell anspruchslose Menschen haben ein Recht darauf, mit Wahrhaftigkeit und Respekt behandelt zu werden. Man darf den Sinn von Sprache nicht verraten, indem man ihr Belanglosigkeit zuschreibt und nicht mehr über Bedeutungen streitet, sondern über Effekte.
Quelle:

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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
Draalz (19.09.20), eitch100 (19.09.20), HappyMike34 (20.09.20), Uwe Farz (19.09.20)
Ungelesen 19.09.20, 17:03   #2
Draalz
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Zitat:
Wayne ragte, meistens als "Colonel", aus den Sitzen eines "Willys MB 1/2 ton 4x4 truck", genannt "Jeep", empor; gelegentlich fuhr Hardy Krüger mit.
Naja, Hatari war schon ein Film mit recht furchtlosen Jungs.

Wie dem auch sei, ich finde, das Ding muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. HAMMER, sowohl die Sprache, als auch der Inhalt.
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Uwe Farz (20.09.20)
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Zum Abschnitt "Milligrammgeheim":
salopp ausgedrückt könnte man fragen, ob da der Zensor pinkeln war.
Das sollten sich die europäischen Doppelmoralisten in Stein meisseln.
Ich hätte nicht gedacht, sowas in einem sogenannten "Leitmedium" zu Gesicht zu bekommen.
In diesem Zusammenhang sei noch mal an Qasem Soleimani erinnert, der krasseste Fall der jüngeren Vergangenheit.
Ein messerscharfer Befund.

Geändert von Uwe Farz (20.09.20 um 15:14 Uhr) Grund: fehler
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Draalz (20.09.20)
Ungelesen 23.09.20, 00:46   #4
agehill
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"kriminalberichte" hat (bzw hatte) mich "jetzt" angezogen.
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Kriminalberichte - Der schlimmste Fall, die schnellste Meinung
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.......
nun, .. ich gehe inzwischen eh davon aus, dass, wenn es eine "hölle" gibt, so stehen wir drauf !!
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"unsere" (der-zeit von uns eben (quasi ausschließlich, aber auch eben nur "diese")) welt eine hölle ??
nun, ... warum sollte "dies" aus (quasi) welt-all sicht sogar nicht absolut perfekt sein!!!

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ich gehe inzwischen (quasi) eh davon aus, dass (quasi) ALLES primär aus emotionen (u zeitlosigkeit) besteht !!! ((quasi) extrem bedeutungs-voll --> wäre das, bzw "dies") !!

es würde ua bedeuten, dass atome quasi sekundär-energie-mäßige schatten, .. abgeleitet von emotionen .. sind!

u es würde ua bedeuten, dass WIR (mit bzw durch UNSERE emotionen) (quasi) ALLES erschaffen, was, .. nicht nur in unserem universum, .. sondern im (quasi) gesamtem welt-all existiert!!!
(ha oder nicht ha?? --> nicht ha!!!)
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