Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
20.05.10, 09:15
|
#1
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 166
Bedankt: 13
|
ns-zeit zwei verschidene gesetzte ?
hallo
ich habe mal eine frage und zwar ,handelt es sich beim den gesetzten "ermächtigungsgesetz" und "notverordnung zum schutz von volk und staat" um die gleichen gesetzte oder sind es zewi verschiedene gesetzte ?
gruß
__________________
Was guckst du !?!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei 007xx:
|
|
20.05.10, 13:04
|
#2
|
GROSS MOGUL
Registriert seit: Feb 2010
Ort: HAMBURG/BERLIN/LLORET DE MAR
Beiträge: 803
Bedankt: 238
|
hab mal für dich gegoogelt [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
__________________
Auf St. Pauli da ist Stimmung, komm doch mal vorbei!
Doch Braun und Weiß ist nur mein Klo, I'm Hamburg Till I Die!!
|
|
|
20.05.10, 18:00
|
#3
|
Newbie
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 55
Bedankt: 27
|
Da hatte ich heute erst eine Geschiklausur drüber^^
Die Reichtagsbrandverordnung, das "Ermächtigungsgesetz" und die Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat bezeichnen alle ein und daselbe Gesetz.
Nur die Namen "Reichtagsbrandverordnung" und "Ermächtigungsgesetz" sind Namen, die dieser Verordnung gegeben wurden. Der offizielle Name während der NS-Zeit war "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat".
Gruß
|
|
|
21.05.10, 20:32
|
#4
|
Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 71
Bedankt: 80
|
jesus christ superstar !!!
megaflopp die frage oder nee, nicht oder ??
oh mannomann, willst du dass dich die pullenten hochnehmen wegen widerbestätigung ??
|
|
|
21.05.10, 20:46
|
#5
|
GROSS MOGUL
Registriert seit: Feb 2010
Ort: HAMBURG/BERLIN/LLORET DE MAR
Beiträge: 803
Bedankt: 238
|
warum sollte sich die polizei dafür interssieren?? das "ermächtigungsgesetzt" stammt aus dem jahre 1914.
es ist ein ganz normales gesetzt welches in anderen ländern noch heute in kraft ist, es wurde nur von den nationalsozialisten missbräuchlich benutzt.
und was ist bitte widerbestätigung?
__________________
Auf St. Pauli da ist Stimmung, komm doch mal vorbei!
Doch Braun und Weiß ist nur mein Klo, I'm Hamburg Till I Die!!
|
|
|
21.05.10, 20:51
|
#6
|
Schwermetaller
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 110
Bedankt: 52
|
Mit Wiederbetätigung ist gemeint, dass man wieder nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet und gutheißt, z. B. Heil Hitler als Gruß nur zum "Spaß" usw.
Allerdings wird die Polizei sicher nicht eingreifen, wenn man sich über verschiedene Gesetze der NS-Zeit informiert, wieso auch?
|
|
|
21.05.10, 21:57
|
#7
|
Mitglied
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 426
Bedankt: 90
|
neocin hats schon gesagt.
|
|
|
22.05.10, 20:28
|
#8
|
GROSS MOGUL
Registriert seit: Feb 2010
Ort: HAMBURG/BERLIN/LLORET DE MAR
Beiträge: 803
Bedankt: 238
|
Die ersten drei Ermächtigungsgesetze gab es in den Krisenjahren 1919 bis 1924. So wurde in der Hälfte der Amtszeit von Reichspräsident Friedrich Ebert mit Ermächtigungsgesetzen regiert. Ein solches Gesetz bedurfte einer Zweidrittelmehrheit im Reichstag; der dahinter liegende Gedanke war, dass eine solche Mehrheit auch die Verfassung ändern konnte und daher auch ein derartiges Gesetz beschließen könne, das von der Verfassung abwich. Die Gesetze waren zu diesem Zeitpunkt in der Regel zeitlich limitiert und meist nur für einige Monate in Kraft.
Artikel 76 der Weimarer Reichsverfassung sprach nur von der Möglichkeit der Verfassungsänderung, nicht von derartigen verfassungsdurchbrechenden Gesetzen. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 79) schreibt dagegen ausdrücklich vor, dass eine Verfassungsänderung nur durch Änderung des Verfassungstextes selbst erfolgen kann.
Auch in den Ländern des Deutschen Reiches war der Erlass von Ermächtigungsgesetzen möglich. Ein Beispiel dafür ist das vom Thüringer Landtag vor allem auf Initiative des dortigen Innen- und Volksbildungsministers Wilhelm Frick beschlossene und am 29. März 1930 verkündete Gesetz, mit welchem Landesverwaltung und Behördenaufbau umgebildet wurden
__________________
Auf St. Pauli da ist Stimmung, komm doch mal vorbei!
Doch Braun und Weiß ist nur mein Klo, I'm Hamburg Till I Die!!
|
|
|
23.05.10, 15:41
|
#9
|
GROSS MOGUL
Registriert seit: Feb 2010
Ort: HAMBURG/BERLIN/LLORET DE MAR
Beiträge: 803
Bedankt: 238
|
im allgemeinem ist auch davon auszugehen das wenn von einem ermächtigungsgesetz geredet wird das von 33 gemeint ist.
fakt ist das es ermächtigungsgesetze schon immer in ein oder anderer weise gab und noch immer gibt,und sie keine erfindung der nazis waren.
jetzt erst im mai wurde durch die EU ein ERMÄCHTIGUNGSGESETZ zur griechenland hilfe beschlossen.
__________________
Auf St. Pauli da ist Stimmung, komm doch mal vorbei!
Doch Braun und Weiß ist nur mein Klo, I'm Hamburg Till I Die!!
|
|
|
28.05.10, 17:45
|
#10
|
Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.325
Bedankt: 406
|
Nein, es sind zwar ziemlich ähnliche Gesetze, aber denoch zwei Verschiedene:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das "Ermächtigungsgesetz" wurde vom Reichstag am 23. März 1933 beschlossen.
Wiederum die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" oder auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt, wurde am 28. Februar 1933 vom Reichspräsidenten verordnet.
Desweiteren gibt es hier noch eine andere Verordnungen, die auch ausschlaggebend war:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Diese wurde am 4.Februar verordnet. Wikipedia schreibt noch dazu:
Zitat:
Diese Notverordnung vom 4. Februar ist nicht zu verwechseln mit der später erlassenen Reichstagsbrandverordnung („Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“) vom 28. Februar 1933, die nahezu alle Grundrechte aufhob, oder dem darauf folgenden „Ermächtigungsgesetz“ vom 23. März 1933, das die Gesetzgebung statt dem Parlament der Regierung übertrug.
|
|
|
|
02.06.10, 14:59
|
#11
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 20
Bedankt: 26
|
Zitat:
Zitat von Neocon
Nein, es sind zwar ziemlich ähnliche Gesetze, aber denoch zwei Verschiedene:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Das "Ermächtigungsgesetz" wurde vom Reichstag am 23. März 1933 beschlossen.
Wiederum die "Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat" oder auch "Reichstagsbrandverordnung" genannt, wurde am 28. Februar 1933 vom Reichspräsidenten verordnet.
Desweiteren gibt es hier noch eine andere Verordnungen, die auch ausschlaggebend war:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Diese wurde am 4.Februar verordnet. Wikipedia schreibt noch dazu:
|
Jip. Und wer das vertiefen möchte, den verweise ich auf "Nationalsozialistische Diktatur 1933 - 1945. Eine Bilanz" und auf zahlreiche weitere Veröffentlichungen des Herausgebers
|
|
|
11.06.10, 06:36
|
#12
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 166
Bedankt: 13
|
oh habe total vergessen das ich das hier gepostet habe.
aber nichts für ungut habe bei der klausur 79 von 80 punkten geholt und somit eine glatte 1 geschrieben.
dennoch bedanke ich mich bei euch .
gruß
__________________
Was guckst du !?!
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:52 Uhr.
().
|