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Überraschende Wende: Justizminister Maas will Kinderehen doch nicht verbieten

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Ungelesen 31.10.16, 15:35   #36
MunichEast
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen

@ MunichEast: Es ist aber hier egal, welche Gesetze es sonstwo in der Welt gibt. Hier in Deutschland zählen deutsche Gesetze. Sonst könnten z.B. Amerikaner hier auch mit ihren Knarren herumlaufen, weil das in den USA ja erlaubt ist. (Nur als Beispiel.) Oder dass hier die Beschneidung von kleinen Mädchen erlaubt werden könnte, weil das ja in afrikanischen Ländern gang und gebe ist. Ist beides nicht, weil hier weder amerikanische noch Gesetze aus Afrika gültig sind.
Du solltest vielleicht mehr lesen was andere schreiben, meines hast Du anscheinend nicht ...
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Ungelesen 31.10.16, 15:46   #37
MotherFocker
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Ist schon irgendwie verrückt....
Mindestens 95% der User hier können entweder nicht Lesen oder hauen Beiträge im Sekundentakt raus um nur ihren Blödsinn loszuwerden... grrr

Da bin ich doch heilfroh, dass es zumindest pauli's und Fietze's Rechtsverständnis ist, deren Urteil ich beinaheblind vertraue

Mein alter Strafrechtslehrer (übrigens noch vor pauli -sorry alter Freund- meine oberste "Strafrechtsinsitiution") in der BePo sagt immer, dass das Lesen eine Starfrechtsparagraphen eine einfache Sache sei. Wenn man denn auch das Verständnis und Mut für die ewig langen Kommentare in Dreher & Tröndle aufbringt ...

Und noch viel glücklicher bin ich, dass Destiniy & Co niemals never ever in irgendeiner Art und Weise an eine der drei Gewalten nachhaltig involviert sind/werden

Das wollte ich nur mal kurz loswerden, weil's einfach in solchen Threads "huremässig" (wie man bei uns in Südbaden sagt) daneben geht...

Gruss, smarti
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Ungelesen 31.10.16, 17:13   #38
eitch100
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Gibt es jetzt also gar keine Zwangsehen? Kinderehen?
Boaaaaaah... Wo hast du denn diesen ewigen ignoranten rhetorischen Firlefanz her?
Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Es ist aber hier egal, welche Gesetze es sonstwo in der Welt gibt.
Klingt gut, ist aber faktisch falsch...
Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Hier in Deutschland zählen deutsche Gesetze.
Richtig... genau das versuchen dir hier schon länger einige ohne jeglichen Erfolg nahezubringen.

Edit: ich werde mich nun noch für MotherFockers gelungenen letzten Post bedanken, obwohl ich zuweilen bestimmt zu den 95% gehöre...
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Ungelesen 31.10.16, 17:46   #39
MotherFocker
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen

Edit: ich werde mich nun noch für MotherFockers gelungenen letzten Post bedanken, obwohl ich zuweilen bestimmt zu den 95% gehöre...
Eher nicht
Den Postern die ich meine, ist in Sachen Ignoranz und sub-optimaler Gehirnausnutzung wohl kaum das Wasser zu reichen
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Fietze (31.10.16)
Ungelesen 01.11.16, 07:05   #40
Shao-Kahn
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Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Du solltest vielleicht mehr lesen was andere schreiben, meines hast Du anscheinend nicht ...
Passiert häufig nicht. Hauptsache Posts sammeln.
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Fietze (02.11.16)
Ungelesen 01.11.16, 07:32   #41
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Zitat:
Zitat von Shao-Kahn Beitrag anzeigen
Hauptsache Posts sammeln.
Genau wie du, mit deinem sinnlosen Beitrag.

Und jetzt mal eine (zwei) Frage (n) an die Paragrafenreiter (und bitte mal ohne persönliche Beleidigung).

Wenn wie schon erwähnt, deutsche Gesetze gelten, warum werden sie dann nicht richtig angewandt, sondern gedehnt ?
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Besteht die Möglichkeit, dass ich als Deutscher eine 14 Jährige heirate ?

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Zitat:
Ein umstrittenes Urteil des OLG Bamberg zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen mit Minderjährigen sorgt seit der vergangenen Woche für Furore. Die Stadt Aschaffenburg hat dagegen Beschwerde beim BGH eingelegt.



Die Stadt Aschaffenburg hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen ein umstrittenes Urteil zu Kinderehen eingelegt. Die Stadt will grundsätzlich klären lassen, ob im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen unter 16 Jahren "vor dem deutschen Gesetz anerkannt werden oder nicht". Daher sei beim BGH Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg eingelegt worden, sagte eine Stadtsprecherin am Donnerstag.

Das OLG hatte entschieden, dass das als Vormund bestellte Jugendamt der Stadt Aschaffenburg nicht über den Aufenthaltsort einer heute 15-Jährigen aus Syrien bestimmen darf. Das Mädchen war dort als 14-Jährige mit einem volljährigen Cousin verheiratet worden. Die Ehe sei wirksam und selbst im Falle einer Unterschreitung des in Syrien geregelten Ehemündigkeitsalters nicht unwirksam, sondern nur anfechtbar oder aufhebbar, urteilten die Bamberger Richter.
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Destiny (01.11.16)
Ungelesen 01.11.16, 09:22   #42
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Zitat:
Wenn wie schon erwähnt, deutsche Gesetze gelten, warum werden sie dann nicht richtig angewandt, sondern gedehnt
Sie werden nicht gedehnt. Es geht ja nicht um in Deutschland geschlossene Ehen, sondern um im Ausland geschlossene Ehen.
Und da gilt zur Zeit folgendes:
Zitat:
Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.
Jetzt würde der Gesetzesentwurf (der einigen nicht weit genug geht) von Maas bewirken, dass die Ehen der 14 und 15jährigen per Gesetz in Deutschland als unwirksam angesehen werden.
Das Gericht hätte dann in diesem Fall überhaupt keinen Ermessensspielraum.
Für die 16 und 17jährigen würde wieder der Ermessensspielraum unter Berücksichtigung der Einzelfallprüfung gelten.

Und wie ich schon eine Seite zuvor schrieb, darüber (16-17) kann gerne diskutiert werden.
Was mir in einer solchen Diskussion dann zu kurz käme, sind die die mit 18 und älter zwangsverheiratet wurden.
Oder die 25jährige die mit 13 verheiratet wurde und seit kurzem hier lebt.
Am besten man erkennt alle im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland nicht an?

Zitat:
Besteht die Möglichkeit, dass ich als Deutscher eine 14 Jährige heirate ?
Kannst du, aber nur im Ausland. Nicht in Deutschland!
Und würdest du mit deiner "Ehefrau" anschliessend in Deutschland leben wollen, würde nach heutiger Rechtsprechung der Ermessensspielraum der Gerichte gelten.
Wäre zu diesem Zeitpunkt der Vorschlag von Maas schon Gesetz, würde diese Ehe in Deutschland eben nicht anerkannt.

Und dann könnten u.U. auch strafrechtliche Folgen auf dich zu kommen. Und zwar bez. sexueller Handlungen gegen den Willen der "Ehefrau".
Was ich mir auch gut vorstellen könnte, wenn ein Gericht nach heutigen Recht deine "Ehe", die du als Deutscher mit einer 14jährigen im Ausland geschlossen hast, nicht anerkennt.
Das mit den unter 14jährigen spare ich mir mal, da deren Ehen heute schon hier nicht anerkannt werden, und deshalb der Paragraph 176 StGB sowieso ziehen würde.

Jetzt fragt sich Destiny bestimmt, ob denn der Erwachsene Syrer dann nicht auch strafrechtlich belangt werden könnte?
K.A.! Aber als Deutscher unterliegt man auch im Ausland deutschem Strafrecht.
Ob das für den Syrer in Syrien ebenfalls gilt? Das wage ich zu bezweifeln.
Dazu Pauli:
Zitat:
Stimmt...und weil sie in Deutschland gelten müssen wir auch den Allgemeinen Teil des StGB berücksichtigen und sind gezwungen, das Territorial- und Personenprinzip in Verbindung mit viel mehr Gesetzen usw. anzuwenden.
Und bevor jetzt die Frage kommt, wieso das:
Zitat:
Kürzlich war bekannt geworden, dass inzwischen fast 1500 verheiratete Kinder und Jugendliche in Deutschland leben. In 361 Fällen sind die Betroffenen jünger als 14 Jahre.
In dem Zitat steht nirgends, dass es sich in diesen Fällen um in Deutschland anerkannte Ehen handelt.
Kann auch nicht! Im Ausland geschlossene Ehen von/mit unter 14jährigen werden hier nicht anerkannt.
Für die darüber liegenden Minderjährigen gilt zur Zeit noch der Ermessensspielraum der Gerichte.
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MunichEast (01.11.16)
Ungelesen 01.11.16, 09:23   #43
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Das Urteil ist wirklich sehr interessant, das das Gericht die Entscheidung nicht leichtfertig und sogar genau begründete.

Hier spielt auch ein Grundrecht rein, aber das nur am Rande. Wer zu faul ist das Urteil zu lesen, hier eine journalistische Zusammenfassung.

Zitat:
Das Jugendamt wird zum Vormund eines 14-jährigen Flüchtlings bestellt. Wo sich das Mündel aufhält, darf es aber nicht entscheiden. Der Grund: Das Mädchen hat bereits in Syrien geheiratet. Und die Ehe ist auch wirksam, entschied das OLG Bamberg.



Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat entschieden, dass dem für einen minderjährigen Flüchtling als Vormund bestellten Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt seines verheirateten Mündels zukommt (Beschl. v. 12.05.2016, Az. 2 UF 58/16).

Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf § 1633 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach ein verheirateter Minderjähriger u.a. selbst darüber bestimmen kann, wo er sich aufhalten und mit wem er Umgang haben möchte. Diese Einschränkung der Personensorge der Eltern eines verheirateten Minderjährigen gilt - so der Senat - nach § 1800 BGB auch für den Vormund, der für den minderjährigen Flüchtling bestellt worden ist.

In dem vom OLG Bamberg entschiedenen Fall ging es um ein Ehepaar, das nach Deutschland gekommen ist. Der volljährige Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet. In Deutschland wurde das Jugendamt als Vormund des Mädchens bestellt. Das Amt trennte die Ehegatten in Ausübung seines Aufenthaltsbestimmungsrechts zunächst. Dagegen zog der Ehemann vor Gericht, er wollte Umgang mit seiner Frau. Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe.
Ehe fehlerhaft und anfechtbar - aber wirksam

Von einer solchen wirksamen Ehe nach syrischem Recht geht der Senat aus. Denn selbst wenn, so die bayerischen Richter, bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht geltende Ehemündigkeitsalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange es keine begründete Anfechtung gibt - als wirksam anzusehen.

Die gleiche Rechtsfolge - Wirksamkeit der Eheschließung bis zu einer etwaigen Eheaufhebung auf Antrag - gelte auch nach deutschem Recht: Danach solle eine Ehe zwar nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Gleichwohl könne ein Minderjähriger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, aber heiraten, wenn sein künftiger Ehegatte volljährig ist und das Familiengericht eine Befreiung vom Alterserfordernis erteilt. Auch nach deutschem Recht sei eine Ehe, die unter Verstoß gegen die Vorschrift zur Ehemündigkeit geschlossen worden sei, als wirksam anzusehen, solange sie nicht auf Antrag aufgehoben wird.

Ob in der Anerkennung des syrischen Rechts zum Ehemündigkeitsalter ein Verstoß gegen den ordre public liegt, hat das OLG nicht entschieden. In jedem Fall - sei es nach syrischem, sei es nach deutschem Recht – sei zum jetzigen Zeitpunkt von einer wirksamen Ehe auszugehen. Im Hinblick auf deren Wirksamkeit habe das Jugendamt als Vormund daher keine Entscheidungsbefugnis für die Frage, wo sich die minderjährige Ehefrau aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte.
Ehe war keine Zwangsheirat

Auch die Kindeswohlbelange prüfte der Familiensenat, kam aber zu keinem anderen Ergebnis. Insbesondere liegen nach den Ausführungen der Richter keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei der Eheschließung um eine Zwangsheirat handeln könnte.

Ganz sicher war sich der zweite Senat dann aber doch nicht. Er ließ die Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung zu. Insbesondere habe sich der Bundesgerichtshof (BGH) bislang nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des - nach deutschem Recht geltenden - Ehemündigkeitsalters einen Verstoß gegen den ordre public darstellt und ob unter Kindeswohlgesichtspunkten ein solcher Verstoß ausnahmsweise die Nichtigkeit der Ehe zur Folge hat.
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Ungelesen 01.11.16, 10:05   #44
K:Laus
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Jetzt fragt sich Destiny bestimmt, ob denn der Erwachsene Syrer dann nicht auch strafrechtlich belangt werden könnte?
KA.! Aber als Deutscher unterliegt man auch im Ausland deutschem Strafrecht.
Nicht nur Destiny
Also ein Syrer kann in Deutschland alles machen, was in Syrien erlaubt ist - cool.
Wie war da noch mal mit der Gleichheit für Alle ?

Und wenn er jetzt die 14 Jährige jeden Tag missbraucht, ist das kein Kindsmissbrauch - egal ob die Ehe hier als gültig erklärt wird oder nicht.

Und wenn ich jetzt mal kurz im Ausland lebe, die Staatsbürgerschaft annehme, dort eine 12 Jährige heirate und 2 Jahre warte, passiert mir dann in Deutschland auch nichts mehr - echt cool.

Deutschland ist ja ein richtiges Paradies für Pädophile

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Ungelesen 01.11.16, 10:18   #45
Fietze
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Zitat:
Also ein Syrer kann in Deutschland alles machen, was in Syrien erlaubt ist - cool.
Nein, das habe ich ich nicht geschrieben!!!
Ein Syrer kann in Deutschland nicht dafür bestraft werden, für das was er in Syrien getan hat. Sofern es dort erlaubt ist.
Tut er dasselbe in Deutschland unterliegt er natürlich deutschem Recht!
Aber ein Deutscher kann sehr wohl für das was in Syrien (Tatbegehung in Syrien) erlaubt ist, hier bestraft werden. Sofern die Tat hier strafbar ist.

Schau bitte mal in den 176 StGB rein. Eine 14jährige ist kein Kind mehr. Deshalb ist der 176, egal ob Deutscher oder Syrer, nicht anwendbar.
Und wenn ich nicht ganz daneben liege, gilt für die 14jährige ein anderer Paragraph und hier kommt es glaube darauf an, ob das mit oder ohne Zustimmung der 14jährigen geschah.

Zitat:
Und wenn ich jetzt mal kurz im Ausland lebe, die Staatsbürgerschaft annehme, dort eine 12 Jährige heirate und 2 Jahre warte, passiert mir dann in Deutschland auch nichts mehr - echt cool.
Tust du weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft behalten unterliegst du deutschem Strafrecht und hast den Tatbestand des 176 erfüllt.
Auch wenn du 2 Jahre wartest. Die Verjährungsfristen sind deutlich höher!
Zusätzlich würde die Ehe hier nicht anerkannt, da die 12jährige zum Zeitpunkt der Eheschließung das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Es kommt auf den Zeitpunkt der Eheschließung an.

Aber geht es hier um Pädophile und irgendwelche seltsame, wenn auch nicht unmögliche Beispiele, oder um einen Gesetzesentwurf?
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
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eitch100 (01.11.16)
Ungelesen 01.11.16, 10:18   #46
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Zitat:
Zitat von K:Laus Beitrag anzeigen
Nicht nur Destiny
Also ein Syrer kann in Deutschland alles machen, was in Syrien erlaubt ist - cool.
Wie war da noch mal mit der Gleichheit für Alle ?

Und wenn er jetzt die 14 Jährige jeden Tag missbraucht, ist das kein Kindsmissbrauch - egal ob die Ehe hier als gültig erklärt wird oder nicht.

Und wenn ich jetzt mal kurz im Ausland lebe, die Staatsbürgerschaft annehme, dort eine 12 Jährige heirate und 2 Jahre warte, passiert mir dann in Deutschland auch nichts mehr - echt cool.

Deutschland ist ja ein richtiges Paradies für Pädophile

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Du bist nur polemisch und hast überhaupt kein Interesse an der Sachdiskussion ...
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Ungelesen 01.11.16, 10:22   #47
K:Laus
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@Fietze

Aber er ist in Deutschland und hat aktuell hier eine Minderjährige als Frau.
Er hat Sex mit ihr in Deutschland - also was darf er noch alles tun, ohne Strafe?

Zitat:
Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3

(1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
(2) „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […]“
(3) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
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Ungelesen 01.11.16, 10:26   #48
eitch100
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Zitat:
Zitat von K:Laus Beitrag anzeigen
Wenn wie schon erwähnt, deutsche Gesetze gelten, warum werden sie dann nicht richtig angewandt, sondern gedehnt ?
Also ich denke, dass die Gesetze speziell in diesem Fall (worauf ich übrigens schon in Post#11 hingewiesen habe) nicht gedehnt werden, sondern allenfalls nicht eindeutig sind. Solche Gesetzeslücken oder Zuständigkeitsstreitigkeiten, wenn man es denn so nennen darf, gibt es es doch nahezu alltäglich und müssen letztlich von der höchsten zuständigen Instanz geklärt werden.

In Syrien ist das Mindestalter für Ehen eigentlich 17, aber wenn Ehen mit Jüngeren nicht angefochten werden, sind sie eben wirksam und dieses Prinzip gilt eben auch erst mal hier.

Das Problem ist das Alter und wir sollten unsere Moralvorstellungen nicht pauschal über die von anderen stellen. In den USA beispielsweise ist das Ehe-Mindestalter von den Bundesstaaten abhängig. In Mississippi ist es z.B. 21 und wenn ein jüngeres deutsches Ehepaar dort Urlaub macht, ist es für uns doch wohl selbstverständlich, dass sie dort nicht getrennt werden. Der Vergleich mag dämlich klingen, ist aber aus meiner Sicht prinzipiell vergleichbar. Damit will ich das Problem der Zwangs- und/oder Kinderehen nicht kleinreden, aber die Welt tickt nicht nach unseren Vorstellungen.

Und wenn wir mal über Sex mit Minderjährigen reden (und ich meine ausdrücklich "einvernehmlichen" Sex), weiß ich auch nicht immer, ob da die Gesetze mit ihren starren Regeln und Grenzen wirklich sinnvoll sind. Bei uns ist das noch recht akzeptabel geregelt, weil man sich prinzipiell erst strafbar macht, wenn der eine über 21 und der andere unter 16 ist. Andererseits muss es aber auch Grenzen geben. Es regt sich doch bei uns keiner auf, wenn zwei 15jährige miteinander schlafen; das ist in vielen Ländern so aber fast nicht möglich. Ist einer von beiden Volljährig, wenn auch knapp nimmt das schnell abstruse Formen an. Hier mal ein Beispiel aus den USA:
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Ein schwieriges Thema...
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Ungelesen 01.11.16, 10:29   #49
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Was haben Deine zitierten Grundrechte damit nun zu tun @ K:Laus ? Im übrigen ist minderjährig nicht die richtige Formulierung, denn auch Minderjährige dürfen Sex haben, sogar gesetzlich ...
minderjährig bedeutet nur NICHT volljährig.
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Ungelesen 01.11.16, 10:32   #50
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Eigentlich ist Fietze ja bei mir auf der Ignore, aber bei dem Zitierten musste ich doch lächeln:

Zitat:
Aber als Deutscher unterliegt man auch im Ausland deutschem Strafrecht.
Wissen das die Strafverfolgungsbehörden im Ausland auch?



@ eitch100: Soweit ich weiß, wird es in den USA bei Urlaubern dann so geregelt, dass sie unter Umständen getrennte Betten haben.

Aber weil du die USA erwähnst: In den USA darfst du erst ab 21 Jahre Alkohol trinken. Dabei isses egal, ob Du Deutscher (Urlauber) bist oder Amerikaner oder was auch immer. Da kann man nicht drauf pochen, dass es in Deutschland ab 18 erlaubt ist. Weil Fietze ja der Meinung ist, dass man als Deutscher im Ausland deutschem Recht unterliegt.
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Ungelesen 01.11.16, 10:35   #51
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So weit so gut, wenn Manche mit 13 ; 14 ihre erste Erfahrung machen, ist es ein anderes Thema.
Mir geht es nur darum, wenn ein alter Mann ein junges Mädchen hat, gehört der Pädophile bestraft.
Egal woher er kommt und welche Gesetze in seinem Land gelten.
Wenn es ihm nicht passt, soll er daheim bleiben, aber nicht in Deutschland ungestraft herum laufen.

@MunichEast - wenn du nicht kapierst, was ich meine (ev. auch Satire), lass es einfach, mich direkt anzuschreiben - danke.
Edit: gut dass es eine Ignorier-Liste gibt, Ost-Münchner geben einfach keine Ruhe, die müssen dauern pöbeln
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Ungelesen 01.11.16, 10:46   #52
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Zitat:
Zitat von K:Laus Beitrag anzeigen
So weit so gut, wenn Manche mit 13 ; 14 ihre erste Erfahrung machen, ist es ein anderes Thema.
Mir geht es nur darum, wenn ein alter Mann ein junges Mädchen hat, gehört der Pädophile bestraft.
Egal woher er kommt und welche Gesetze in seinem Land gelten.
Wenn es ihm nicht passt, soll er daheim bleiben, aber nicht in Deutschland ungestraft herum laufen.

@MunichEast - wenn du nicht kapierst, was ich meine (ev. auch Satire), lass es einfach, mich direkt anzuschreiben - danke.
Mal ehrlich, wenn Du Grundrechte in das Forum kotzt ohne Erläuterung warum das in dem Fall greifen soll ... ist das sinn- und fruchtlos.

In dem Beispiel mit dem OLG greift nämlich Artikel 6 des GG, Schutz der Ehe und Familie und da kann ein Jugendamt nicht einfach sagen .. och nö,
Du kommst in´s Heim und Dein Ehemann Umgangsverbot.

DAS ist ein Grundrecht !
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Ungelesen 01.11.16, 10:55   #53
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
Eigentlich ist Fietze ja bei mir auf der Ignore, aber bei dem Zitierten musste ich doch lächeln:

Wissen das die Strafverfolgungsbehörden im Ausland auch?

@ eitch100: Soweit ich weiß, wird es in den USA bei Urlaubern dann so geregelt, dass sie unter Umständen getrennte Betten haben.
Auch wenn du lächeln musstest, hat Fietze immer noch recht...

Und ob die da getrennte Betten haben, kann ich dir nicht sagen, aber sie werden räumlich nicht getrennt und es wird niemand vom Jugendamt zwischen den Betten stehen und aufpassen, dass nicht vielleicht doch geschnaxelt wird...
Zitat:
Zitat von K:Laus Beitrag anzeigen
Mir geht es nur darum, wenn ein alter Mann ein junges Mädchen hat, gehört der Pädophile bestraft.
Dann definiere mal exakt jung und alt... da geht es wieder um Grenzen. Was ist alt? 25,45,75? Für mich geht es vornehmlich um Zwang, das Alter ist eigentlich zweitrangig.
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Ungelesen 01.11.16, 10:57   #54
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Zitat:
Mir geht es nur darum, wenn ein alter Mann ein junges Mädchen hat, gehört der Pädophile bestraft.
Egal woher er kommt und welche Gesetze in seinem Land gelten.
Tja, die Welt ist halt mal kein Ponyhof. Leider!

Zitat:
Aber er ist in Deutschland und hat aktuell hier eine Minderjährige als Frau.
Er hat Sex mit ihr in Deutschland - also was darf er noch alles tun, ohne Strafe?
Nein darf er nicht!
Ich schrieb doch schon, dass in D die deutschen Regeln gelten.
Für das was da womöglich in dem anderen Land ablief, sofern es dort erlaubt ist, wäre das deutsche Strafrecht m.W. nicht anwendbar.

Edit:
Zitat:
In den USA darfst du erst ab 21 Jahre Alkohol trinken. Dabei isses egal, ob Du Deutscher (Urlauber) bist oder Amerikaner oder was auch immer. Da kann man nicht drauf pochen, dass es in Deutschland ab 18 erlaubt ist. Weil Fietze ja der Meinung ist, dass man als Deutscher im Ausland deutschem Recht unterliegt.
und was hat das mit einander zu tun?
Begehe ich als 18jähriger Deutscher der in den USA Alkohohl trinkt, eine nach deutschem Recht strafbare Handlung?
Nein, denn nur dann wäre das StGB anwendbar!
Und selbstverständlich gelten für den Ausländer die Gesetze des Landes in dem man sich aufhält!

Apropos USA, die können schon 6jährige des Mordes (oder was auch immer) anklagen, schläft der Volljährige mit seiner nur ein Jahr jüngeren Freundin => Kindesmißbrauch
Oder Kim DotCom .........
Ein wirklich ganz tolles Rechtssystem haben die da!

Das Danke an K:Laus, wie konnte mir das nur passieren?
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Ungelesen 01.11.16, 11:47   #55
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Zitat:
Zitat von Truschentrulla Beitrag anzeigen
Dublin 3 regelt das Asylrecht ganz klar, wer über einen sicheren Drittstaat einreist - bye bye auf Wiedersehen.
Wie immer komplett ahnungslos... Dublin III hat im Grunde nichts mit der Rückführung von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten in ihre Heimatländer zu tun...

Dein anderes Gelaber lohnt sich gar nicht zu überprüfen... Remember: DHL

Kannst du deinen ideologischen AnFührer nicht bitten, dir ein anderes Forum zum Zusülzen zuzuweisen?

Hier du selbsternannte Lügentrulla...
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Ungelesen 01.11.16, 12:08   #56
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Wenn du anfängst deine Behauptungen zu belegen, erkläre ich dir Dublin III...

P.S. du bist leider nicht in der Lage mich zu beleidigen. Dazu fehlt dir der Wortschatz. Und ich bin mir nicht sicher, ob ich jemals da hin möchte, wo du schon warst. Aber der Mond wäre ein nettes Plätzchen für dich. Da herrscht eine ähnlich nicht vorhandene Atmosphäre wie in deinem Kopf.

Edit: @Fietze... jo, den Film habe ich schon mit meinem Neffen gucken müssen...
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Ungelesen 01.11.16, 12:21   #57
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen

Edit: ich werde mich nun noch für MotherFockers gelungenen letzten Post bedanken, obwohl ich zuweilen bestimmt zu den 95% gehöre...
Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Eher nicht
Den Postern die ich meine, ist in Sachen Ignoranz und sub-optimaler Gehirnausnutzung wohl kaum das Wasser zu reichen
@eitch100:
Quod erat demonstrandum

Siehst Du, genau so Poster wie obige(r) Trulla meine ich

Das Leben ist schön
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Ungelesen 01.11.16, 12:23   #58
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Dublin III kann man leicht im Internet nachlesen und das Fr. Merkel Flüchtlinge aus Ungarn,
aus den katastrophalen Zuständen dort rausgeholt hat .... ist auch mit Dublin III erlaubt @Truschentrulla.

Im übrigen warum musst Du jedes Thema kapern um Deinen Unmut über Merkel
und die Asylpolitik kund zu tun ?
Mache ein eigenes Thema auf und lebe Dich da aus .... mit Deinen vergewaltigenden Bimbos.
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Ungelesen 01.11.16, 12:29   #59
eitch100
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@MotherFocker
mein Latein ist etwas eingerostet, was mit folgendem "zu beweisen war" :
laberus rhababerus trullaneum est (Hauptsache das Verb steht hinten )

Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Dublin III kann man leicht im Internet nachlesen....
(Nach-)Lesen ist nicht so Trullas Ding...
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Ungelesen 01.11.16, 12:54   #60
Melvin van Horne
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Moin,

Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
laberus rhababerus trullaneum est
Rhabarberkuchen schmeckt wie Mist?


Sorry für OT. Aber das ist der halbe Thread ja auch ...
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 01.11.16, 13:02   #61
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Kompott, Melvin... Rhabarberkompott...

Aber zu unserer Off-Topic-Ehrenrettung muss ich anmerken, dass Trullas Posts gelöscht wurden...
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Ungelesen 01.11.16, 13:24   #62
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Was die Leute hier schreiben ist schon irgendwie amsüsant. Für Deutsche im Ausland gelten deutsche Gesetze und die Dublin III Verordnungen haben nichts mit Einreise von Flüchtlingen aus Drittstaaten zu tun.

Hier noch mal kurz die Pointe und Hintergrund von Dublin III, für die, die es immer noch nicht verstanden haben:

Zitat:
Hintergrund ist, dass jede*r Asylsuchende, der oder die in die EU einreist, grundsätzlich Anspruch auf nur ein Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union hat. Stellt zum Beispiel eine geflüchtete Person aus Tschetschenien in der Slowakei einen Asylantrag und wird abgelehnt, kann sie nicht einfach nach Deutschland weiterreisen und es erneut versuchen. Ihr Asylantrag würde umgehend ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgelehnt und sie zurück in die Slowakei abgeschoben werden. So sollen Weiterwanderungen und Mehrfachanträge in der EU vermieden werden.

In der Praxis sieht das so aus: Die meisten Geflüchteten, die nach Europa kommen, stammen aus Afrika und Asien. Häufig kommen sie über den Seeweg in Spanien, Italien, Malta oder Griechenland an. Aber auch über die neuen EU-Mitgliedsstaaten an den östlichen Außengrenzen erreichen Geflüchtete auf dem Landweg Europa. Da in diesen Ländern die Lebensbedingungen sowie die Durchführung des Asylverfahrens für die Schutzsuchenden sehr schlecht sind, besteht häufig ein Interesse an der Weiterreise, um in ein anderes Land zu gelangen. Oft sind auch familiäre Angelegenheiten Grund für die Weiterreise.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 01.11.16, 13:28   #63
eitch100
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Zitat:
Zitat von Requiem4aDream Beitrag anzeigen
...und die Dublin III Verordnungen haben nichts mit Einreise von Flüchtlingen aus Drittstaaten zu tun.
Ich schrieb: nichts mit der Rückführung von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten in ihre Heimatländer... das ist ein himmelweiter Unterschied und war die Behauptung von Trulla...
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Ungelesen 01.11.16, 13:36   #64
K:Laus
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Das Danke an K:Laus, wie konnte mir das nur passieren?
Ja da sieht man mal, dass auch du nicht unfehlbar bist
Trotzdem danke, war nett von dir

Und da ich meine Meinung zum Thema schon abgegeben habe, bin ich jetzt raus.
Wird sonst nur noch eine Streiterei.
K:Laus ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 01.11.16, 13:55   #65
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Zitat:
Was die Leute hier schreiben ist schon irgendwie amsüsant. Für Deutsche im Ausland gelten deutsche Gesetze
Richtig! Allerdings rede ich vom StGB.
Selbst wenn die Tat im Land der Begehung nicht unter Strafe steht.
Oder was glaubst du aufgrund welcher Bevollmächtigung man deutsche IS Heimkehrer hier den Prozess machen kann. Ein anderes Beispiel: Der Pädophile, der aus Thailand heim kommt.

Wenn dem nicht so wäre, könnte der deutsche Staatsangehörige alle möglichen Straftaten im Ausland begehen, ohne dass man ihn, sobald er deutschen Boden betreten hat, dafür belangen kann.
Deutschland darf nämlich keine deutsche Staatsangehörige an ausländische Strafverfolgungsbehörden ausliefern.
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Ungelesen 01.11.16, 14:16   #66
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Zitat:
Zitat von Requiem4aDream Beitrag anzeigen
Was die Leute hier schreiben ist schon irgendwie amsüsant. Für Deutsche im Ausland gelten deutsche Gesetze und die Dublin III Verordnungen haben nichts mit Einreise von Flüchtlingen aus Drittstaaten zu tun.

Hier noch mal kurz die Pointe und Hintergrund von Dublin III, für die, die es immer noch nicht verstanden haben:



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Hier kann ich etwas Licht reinbringen. Dublin III sinnvoll oder unnütz dahin gestellt,
so bietet das Abkommen aber die Möglichkeit, die Drittstaatenregel aussen vor zu lassen.
Dessen hat sich damals Angela Merkel mit den ungarischen Flüchtlingen bedient,
der Artikel 17 Dublin III.
Weil so gern von Trullas behauptet wird, Angela hätte gegen geltendes Recht verstossen ...

Danke übrigens für Deinen Link zum sächsischen Flüchtlingsrat, ich wollte Dublin nur nochmal mehr gewichten.

Zurück zum Thema, eine Gesetzesänderung macht Sinn. Der Ehemündigkeitsparagraph sollte im Kern aber bleiben. Eine Ehe ab 16 sollte unter gesetzlichen Bestimmungen weiter möglich sein.
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Ungelesen 01.11.16, 14:53   #67
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Auch wenn du lächeln musstest, hat Fietze immer noch recht...
In dem Fall hat er völlig unrecht, denn im Ausland interessiert es nicht, was für Gesetze hier in Deutschland herrschen.

Wenn ein Deutscher im Ausland eine Straftat begeht, geht es nach deren Gesetzgebung. Kann natürlich sein, dass sich in besonderen Fällen die Botschaft einklinkt und irgendein Deal ausgehandelt wird. Ist aber nicht Standart.
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Ungelesen 01.11.16, 15:03   #68
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Selbstverständlich macht eine Änderung Sinn, der Entwurf ist ja wohl besser als es bisher gehandhabt wird.
Nur geht dies einigen nicht weit genug, siehe Klöckner und einigen Usern hier.

Allerdings sitzt man bei einer Verschärfung, die über den Vorschlag von Maas hinaus geht, zwischen zwei Stühlen.
Wie kann man alle von Minderjährigen im Ausland geschlosse Ehen in Deutschland nicht anerkennen?
Wenn es nach deutschen Recht möglich ist, das eine 16jährige (sogar gegen den Willen der Erziehungsberechtigten) heiraten darf.

Destiny du bist sowas von ignorant! Oder einfach nur dumm? Lies mal oben den Post!

Muss man immer sofort im Ausland bei der Straftat erwischt werden?
Und natürlich wenn du im Ausland für die dort begangene Tat verknackt wirst, wird i.d.R. hier in Deutschland nichts mehr auf dich zu kommen.
Bevor du solch einen Käse von dir gibst, solltest du dich lieber mal informieren!

Kannste dich noch an den Kanadier erinnern, der seine Pädophile in Thailand aus gelebt hat.
Und Bilder davon irgendwo gepostet hat, der hatte sich unkenntlich per Photoshop gemacht.
Und was war, verknackt wurde der in Kanada.
Da der schon lange aus Thailand ausgereist war.
Das ist gängige Praxis, nicht nur in Deutschland.

Noch ein Beispiel, extra für dich.
Geh mal davon aus, dass in Dubai Ehemänner ihre Frauen züchtigen dürfen.
Ich lebe mit meiner vietnamesischen Frau in Dubai und schlage Sie dort.
Das wäre nach deren Gesetzen erlaubt.
Jetzt Reise ich mit ihr hier in Deutschland ein und sie zeigt mich nun sofort an.
Wenn es nach dir ginge, dürfte ja nichts weiter passieren.
Ist aber nicht so!
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Ungelesen 01.11.16, 15:43   #69
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Zitat:
Zitat von Destiny Beitrag anzeigen
In dem Fall hat er völlig unrecht, denn im Ausland interessiert es nicht, was für Gesetze hier in Deutschland herrschen.

Wenn ein Deutscher im Ausland eine Straftat begeht, geht es nach deren Gesetzgebung. Kann natürlich sein, dass sich in besonderen Fällen die Botschaft einklinkt und irgendein Deal ausgehandelt wird. Ist aber nicht Standart.
Dem Ausland ist es teilweise völlig egal, welche Rechtsprechung in Deutschland gilt. Das kann man so stehen lassen. Für das deutsche Recht sind aber bestimmte Straftaten sehr wohl interessant,
die von Deutschen aber auch nicht Deutschen begangen werden.

Entscheidend ist der Ort der zuständigen Gerichtsbarkeit und weniger der Tatort.
Ein Mord, verübt durch einen Deutschen in Serbien, kann sehr wohl in Deutschland
angeklagt werden, wenn der Deutsche sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindet.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermörd kann auch auf deutschem Boden verhandelt werden, selbst wenn alle Täter nicht Deutsche und Tatort im Ausland war. Ist einer der Täter
auf deutschem Hoheitsgebiet, wäre die Klage und Inhaftierung sehr gut möglich.

Um den Kreis zu schliessen, gibt es viele legale Handlungen im Ausland, die in Deutschland
bestraft dann werden. Zum Beispiel deutsches Mitglied einer Söldnertruppe im Kongo , kommt nicht gut bei der deutschen Staatsanwaltschaft an .... das Beispiel Kindesmissbrauch im Ausland wurde ja schon genannt.
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Ungelesen 01.11.16, 16:38   #70
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Bei diesen völkerechtlichen Dingen ist wohl egal, wer und wo?
Aber ob Mord oder ein einfacher Diebstahl, da reicht es Deutscher zu sein.
Das StGB findet Anwendung. Strafen die man im Ausland schon bekommen hat, werden hier angerechnet. Das ist dann eine strafprozessuale Sache.

Aber um noch einen drauf zusetzen. Das StGB kann auch Anwendung auf Straftaten finden, die im Ausland an Deutschen begangen werden.
Stell dir vor Destiny macht in Antalya Urlaub (was sie ja m. E. nie machen würde), dort wird sie von einem (um beim Klischee zu bleiben) Syrer vergewaltigt.
Sie zeigt dies bei der türkischen Polizei an, an Destiny wurde Genmaterial des Syrers sichergestellt.
Leider kann der Täter nicht ermittelt werden.

Ein halbes Jahr später in Deutschland läuft ihr besagter Syrer am Alex über den Weg.
Destiny ab zur nächsten Polizeistreife, die stellt die Personalien des Syrers fest und muss dann ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Dazu wäre die Streife von amtswegen verpflichtet.
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