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Verfassungsschutz stuft Jens Maier als rechtsextrem ein

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Ungelesen 06.10.20, 02:53   #1
MunichEast
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Standard Verfassungsschutz stuft Jens Maier als rechtsextrem ein

Zitat:




Frauke Petry wollte ihn einst aus der Partei ausschließen: Der AfD-Politiker Jens Maier ist vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft worden - wegen seiner Verbindung zum „Flügel“-Netzwerk.

Der Dresdner AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist geführt. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen begründete die Entscheidung mit Maiers Zugehörigkeit zum extremistischen "Flügel" seiner Partei. Über die Einstufung Maiers hatte zuerst die "Bild"-Zeitung berichtet.

Der AfD-"Flügel" hatte sich als Gruppierung offiziell im Frühjahr dieses Jahres aufgelöst. Gleichwohl bleibt er ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, auch in Sachsen.

Maier, der bis zu seinem Wechsel in den Bundestag als Richter am Landgericht Dresden arbeitete, war in den vergangenen Jahren wiederholt mit *******n Äußerungen in die Schlagzeilen geraten. Die sächsische AfD unter ihrer damaligen Chefin Frauke Petry wollte ihn sogar aus der Partei ausschließen. Maier hatte bei einer heftig kritisierten Rede von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke im Januar 2017 in Dresden die Stimmung im Saal angeheizt, ein Ende des deutschen "Schuldkultes" gefordert und über die "Herstellung von Mischvölkern" sinniert.

Später soll er auf einer Veranstaltung den 77-fachen Massenmord des norwegischen Rechtsterroristen und Islamhassers Anders Breivik relativiert haben. Bis Ende 2016 hatte Maier am Landgericht Dresden auch in Medien- und Presserechtsfragen geurteilt und bereits für Aufsehen gesorgt, als er im Mai 2016 dem renommierten Dresdner Politologen Steffen Kailitz auf Antrag der NPD kritische Aussagen über die rechts******* Partei zunächst verbot. 2018 hatte Maier den Sohn von Boris Becker, Noah Becker, in einem Tweet rassistisch beleidigt. Nach einem Rechtsstreit über mehrere Instanzen musste der AfD-Politiker schließlich ein Schmerzensgeld von 7500 Euro zahlen.

Verfassungsschutz Schleswig-Holstein beobachtet "Nachfolgeaktivitäten" von AfD-Flügel

Vor etwa einem halben Jahr hatte der Verfassungsschutz das "Flügel"-Netzwerk der AfD als eine "gesicherte rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung" eingestuft und ihn zum Beobachtungsobjekt erklärt. Der "Flügel" um Frontmann Höcke löste sich danach offiziell auf. Zweifel daran, dass dies das Ende seiner Aktivitäten bedeutete, gibt es schon länger.

In der vergangenen Woche hat der Verfassungsschutz Schleswig-Holstein die frühere Gruppierung als Beobachtungsobjekt eingestuft. Die Strukturen des ehemaligen "Flügels" in Schleswig-Holstein bestehen Angaben der dortigen Sicherheitsbehörden zufolge fort, hieß es in der Begründung. Dessen "Nachfolgeaktivitäten" sind daher ab sofort ein Beobachtungsobjekt für den Landesverfassungsschutz. Es lägen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.
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Das hat wirklich lange gedauert. Aussagen wie Anders Breivik sei "aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden". Auschwitz wird uns Deutschen eingeredet und der Schuldkult. Boris Beckers Sohn beschimpfte er als Halbneger und vieles mehr. Die AfD ist eine Bedrohung für die Freiheit und die Menschen dieses schönen Landes.
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Ungelesen 06.10.20, 04:52   #2
MotherFocker
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Schlimm genug, dass dieser Mensch bis 2017 Richter am Landgericht war.
Seine Ansichten vertrat er sicher schon vor dem Einzug in den Bundestag.

Was er im Landgericht - hoffentlich - nicht ausleben konnte, nutze er die Chance welche im die AfD bot. Hoffentlich wird ihm die Richterwürde auf Lebezeit aberkannt.
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Ungelesen 06.10.20, 12:18   #3
Uwe Farz
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Ein 2017 in der "FR" erschienener Artikel, der 2019 aktualisiert wurde:
Jens Maier, ein unerträglicher Richter
Zitat:
Der AfD-Abgeordnete Jens Maier steht der NPD offenkundig näher als dem Grundgesetz. Das sollte in der Justiz nicht möglich sein. Der Leitartikel.

Der Aufbau der bundesdeutschen Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg war im wesentlichen das Werk ehemaliger NS-Juristen. Allein in der britischen Besatzungszone waren 1948, also vor 70 Jahren, rund 30 Prozent der Gerichtspräsidenten und 80 bis 90 Prozent der Landgerichtsdirektoren und Landgerichtsräte frühere NSDAP-Mitglieder, die unter anderem an den 32 000 Todesurteilen während der NS-Zeit mitgewirkt hatten.

Der Gefahr, dass die Dritte Gewalt – wie schon in der Weimarer Republik – erneut die Unterhöhlung des demokratischen Rechtsstaats betreiben könnte, war mit Händen zu greifen und wurde von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes klar erkannt.

Eine Konsequenz war die Einrichtung von Richterwahlausschüssen zumindest auf Bundesebene, die die Wahl von Bundesrichtern nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach politischen Kriterien beurteilen sollen. Unter allen Umständen sollte verhindert werden, dass im Namen der Bundesrepublik – die den Schutz der Menschenwürde zu ihrem Höchstwert erklärte – Richter mit „völkischer“, rassistischer Gesinnung Recht sprechen würden, die zwar den Eid auf die Verfassung abgelegt, aber ihren Geist nicht verstanden haben und/oder nicht bereit sind, ihn zum Maßstab ihrer Urteile zu machen.

Mit anderen Worten: Richter wie der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der der NPD offenkundig näher steht als dem Bekenntnis zur Menschenwürde, sollten in der Justiz der Bundesrepublik unmöglich sein. Der rechtsradikale Maier ist in der Tat unmöglich, aber seit 20 Jahren ist er Richter am Landgericht Dresden.

Anfang dieses Jahres hat Maier vor der „Herstellung von Mischvölkern“ in Europa gewarnt, die „einfach nicht zu ertragen sei“. Er hat die rechts******* NPD gelobt, weil sie „die einzige Partei war, die immer geschlossen zu Deutschland gestanden hat“ (Maier sagte das am selben Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht die NPD als verfassungsfeindlich, als wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus bezeichnete und das Verbot der Partei nur wegen ihrer Bedeutungslosigkeit verwarf).

Er hat die Aufarbeitung der NS-Zeit als „Schuldkult“ diffamiert und ihn für „endgültig beendet“ erklärt. Er hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, den vom Nationalsozialismus vor allem die Generationenfolge trennt, als „aufrechten Patrioten“ gerühmt, als „meine Hoffnung“, neben der „sitzen zu dürfen“ für ihn, Maier, „eine große Ehre“ sei.

Er hat auf Antrag der NPD einen Politikwissenschaftler mit einer – später aufgehobenen – einstweiligen Verfügung zum Schweigen zu bringen versucht und ihm untersagt, Äußerungen aus einem Zeitungsbeitrag zu wiederholen, wonach die NPD durch die Vertreibung in Deutschland lebender Migranten „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ plane.

Richter Jens Maier hat in diesem Jahr zahllose Beweise geliefert, dass er seinen Eid, wonach er „das Richteramt getreu dem Grundgesetz“ ausüben werde, (§38 Deutsches Richtergesetz), für so verbindlich hält wie seine unseligen Vorgänger, die sich von ihrem Eid auf die Weimarer Republik problemlos selbst entbanden, als sie sich in den Dienst Adolf Hitlers stellten.

Seit einem Jahr ist offensichtlich, dass Maier als Richter unerträglich ist und eine Beleidigung der Dritten Gewalt. Aber am Ende dieses Jahres ist Jens Maier noch immer Richter in Dresden. Das Landgericht hat ihm allerdings einen Verweis erteilt.

Ist die Reaktion der Justiz auf ihren verfassungsfeindlichen Kollegen souverän oder beschämend? Jedenfalls ist sie in früherer Zeit bedeutend härter ausgefallen, wenn bundesdeutsche Richter sich um den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sorgten. In den 70er Jahren bescheinigte zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht zwei Lehramtskandidatinnen, allein wegen ihrer Mitgliedschaft in der DKP für den öffentlichen Dienst ungeeignet zu sein.

Einer der beteiligten Bundesrichter war Edmund de Chapeaurouge. Er war während der NS-Zeit in Hamburg als Beisitzer in der 6. Großen Strafkammer an einigen der berüchtigten „Rassenschande“-Urteile beteiligt. In einem Fall war ein jüdischer Kaufmann zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil er sich in einem Massagesalon von einer nicht-jüdischen Deutschen hatte behandeln lasen. Er habe gewusst, dass er „als Jude von deutschblütigen Frauen sich fernzuhalten hat“, und sich nur massieren lassen, um „arische Frauen“ als „Objekt seiner Sinneslust zu mißbrauchen“. Die „Rassenschande-“Gesetze entsprangen wie auch das Urteil des Gerichts der Furcht vor der „Entstehung von Mischvölkern“, die nun auch den Dresdner Richter Jens Maier beschäftigt.

Chapeaurouges Karriere in der Justiz hat das damals nicht behindert. Auch am Richter Jens Maier scheinen sich seine Kollegen nicht zu stören. Ein kollektiver Protest der Richterschaft gegen ihn ist bisher ausgeblieben. Das ist beschämend.
Quelle:
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Noch ein Extremist im Bundestag
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Zitat:
Ein knappes Jahr zuvor geriet Maier in die Schlagzeilen, weil er dem Wissenschaftler Steffen Kailitz mehrere Thesen über die NPD gerichtlich untersagt hatte. Thesen, die Kailitz schon im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen hatte und seit Jahren vertrat. Einige Wochen später nahm Maier die Verfügung zurück.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Ein interessantes Detail, welches mir unbekannt war.
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