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Immunitätsausweis: Der Corona-Pass ist inhuman und verfassungswidrig

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Ungelesen 05.05.20, 19:04   #1
Wornat1959
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Standard Immunitätsausweis: Der Corona-Pass ist inhuman und verfassungswidrig

Zitat:
Immunitätsausweis
Der Corona-Pass ist inhuman und verfassungswidrig

Grundrechte nur für Gesunde? Jens Spahn sendet mit seiner Idee ein fatales Signal.

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5. Mai 2020, 8:39 Uhr 758 Kommentare


Wer schon krank war, darf sich frei bewegen? Ein Immunitätsausweis wäre das falsche Signal! © [M] ZEIT ONLINE Foto: Krisztian Bocsi/​Bloomberg/​Getty Images

Volker Boehme-Neßler ist seit 2014 Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Er hat Rechts- und Politikwissenschaft in Berlin und Heidelberg studiert.

Die Ungeduld wächst exponentiell. Der Ruf nach weiteren Lockerungen der Corona-Verordnungen wird immer lauter. Der Druck auf die Politik nimmt zu. Aber auch die Angst vor einer zweiten Infektionswelle ist groß – und berechtigt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Vorschlag, wie die Politik aus dieser Zwickmühle herauskommt. Wer die Krankheit überstanden hat, soll einen Immunitätsausweis bekommen.

In diesem Corona-Pass wird – so die Planung – bescheinigt, dass der Inhaber die Krankheit durchgemacht hat und jetzt immun ist. Für Menschen mit diesem Ausweis gelten die Zwänge der Corona-Regeln nicht mehr. Man geht davon aus, dass sie niemanden mehr anstecken können, auch wenn der letzte wissenschaftliche Beweis noch fehlt. Sie dürfen in ihr altes Leben zurück – mit allen Freiheiten. Das Gesundheitsministerium hat das Vorhaben schon vorangetrieben. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde vergangene Woche vom Kabinett verabschiedet. Ist das eine kreative und kluge politische Lösung für ein drängendes Problem? Oder ist das zynisch, unsozial und sogar verfassungswidrig?

Am Anfang ist die Freiheit

Die deutsche Verfassung ist durch und durch freiheitlich. In ihr wimmelt es geradezu von entsprechenden Grundrechten: allgemeine Handlungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Demonstrationsfreiheit sind nur einige Beispiele. Die Idee der Verfassung ist: Am Anfang ist die Freiheit. Alles ist grundsätzlich erlaubt. Es sei denn, es ist ausnahmsweise verboten. Die Freiheit ist der Normalfall, ihre Beschränkung die Ausnahme.

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Im Augenblick ist die Beschränkung der Freiheit der Normalfall. Alle sind im Lockdown gefangen. Im Ausnahmefall wären die Freiheiten wieder möglich – aber nur für jene, die einen Immunitätsausweis vorweisen können. Nur wer gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt, könnte die freiheitlichen Grundrechte wahrnehmen. Freiheit als Ausnahme für Gesunde – das widerspricht dem Geist der Verfassung völlig. Vor dem Bundesverfassungsgericht hätte das keinen Bestand.

Der Corona-Pass ist auch unter Datenschutzgesichtspunkten indiskutabel. Seine Logik ist im Kern: Wer mehr Freiheit will, muss medizinische Details von sich preisgeben. Das widerspricht ganz eklatant dem Grundrecht auf Datenschutz, das die Verfassung garantiert. Medizinische Daten sind höchstpersönlich und ganz intim. Wer sie kennt, weiß viel über unser Innerstes. Wir überlegen deshalb sehr genau, wem wir was über unsere Gesundheit erzählen. Nicht ohne Grund ist das Arztgeheimnis eine wichtige Basis für die Beziehung zwischen Ärztinnen und Patienten. Das Datenschutzgrundrecht der Verfassung und die Datenschutz-Grundverordnung der EU schützen deshalb medizinische Daten besonders streng. Bürgerfreiheiten nur für diejenigen, die dem Staat Auskunft über ihren Gesundheitszustand geben? Für den Datenschutz des Grundgesetzes ist das ein No-Go.

Gefahr einer Zweiklassengesellschaft

Der Corona-Pass spaltet die Gesellschaft und schafft eine Zweiklassengesellschaft. Wer in seinem Besitz ist, hat gewonnen. Er kann sein altes Leben aus der Vor-Corona-Zeit wieder aufnehmen und muss sich nicht mehr einschränken. Besuche, Reisen, Partys wären wieder möglich. Auf der anderen Seite stehen die Habenichtse und Verlierer. Sie sind gezwungen, weiter ein sehr begrenztes Leben mit allen Einschränkungen des Lockdown zu führen – und sie müssen mit ansehen, wie die Privilegierten ihr neues Leben genießen, jeden Tag live und in Farbe. Das schürt Neid und führt zu Verbitterung. Diese staatliche Aufteilung in wenige Gewinner und viele Verlierer ist sozialer und politischer Sprengstoff.

Kaum etwas verletzt einen Menschen so stark wie eine Ungleichbehandlung. Sie wird sehr schnell als Ungerechtigkeit empfunden. Schon Aristoteles hat gezeigt, dass Gerechtigkeit und Gleichheit eng zusammengehören. Das ist kein philosophisches Konstrukt, sondern ein tiefes menschliches Gefühl. Wie Sozialpsychologie und Neurowissenschaften erklären, ist dieses Gerechtigkeitsgefühl sogar mit großer Wahrscheinlichkeit angeboren. Es findet sich weltweit, nahezu unabhängig von unterschiedlichen kulturellen Rahmenbedingungen. Ein Staat, der dieses Gefühl verletzt, verliert schnell an Vertrauen und Zustimmung; er provoziert Widerstand.

Der Immunitätsausweis mag gut gemeint sein. Immerhin soll er die Strapazen des Lockdown abmildern. Das passt auf den ersten Blick gut zur Exit-Strategie der Bundesregierung: in kleinen tastenden Schritten aus dem Lockdown heraus wieder zum Normalzustand. Aber das ist nicht bis zum Ende gedacht. Der Corona-Pass hätte schlimme Folgen: Das Vertrauen darauf, dass die Regierung gute und gerechte Lösungen findet, würde leiden. Die Akzeptanz für die Einschränkungen des Lockdown würde sehr schnell wegbrechen. Die Verordnungen würden immer weniger befolgt werden. Wer hält sich schon gern an Rechtsregeln, die restriktiv sind und gleichzeitig als ungerecht empfunden werden? Die Solidarität innerhalb der Gesellschaft würde abnehmen. Es ginge nicht mehr darum, zusammen die Krise durchzustehen und das Virus zu besiegen.

Die Krise nicht mit allen Mitteln bekämpfen

Jetzt wäre das Ziel für jeden Einzelnen, möglichst schnell einen Corona-Pass zu bekommen – ohne Rücksicht auf die Mitbürger. Der Staat setzt einen – für manche sicher unwiderstehlichen – Anreiz, sich bewusst mit dem Coronavirus anzustecken, um endlich wieder Freiheit und Privilegien zu bekommen. Das ist epidemiepolitisch äußerst problematisch. Und verfassungswidrig ist es auch. Denn das Grundgesetz verlangt vom Staat, das Leben und die körperliche Unversehrtheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Indirekt eine Infektion zu fördern, ist eine krasse Verletzung dieser Schutzpflicht.

Die deutsche Verfassung weiß, wie wichtig Gleichbehandlung für die Menschen und den gesellschaftlichen Frieden ist. Im Grundgesetz heißt es deshalb: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Das ist das rechtliche Bollwerk gegen Diskriminierungen. Damit ist die formelle Gerechtigkeit nicht mehr nur eine philosophische Idee. Sie ist eine rechtlich verbindliche Regel, an die sich der Staat immer halten muss. Das Gleichheitsgebot der Verfassung verbietet dem Staat, seine Bürgerinnen und Bürger willkürlich ungleich zu behandeln. Wer Corona noch nicht durchgemacht hat, muss deshalb Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen? Der Gesundheitszustand, der nicht beeinflusst werden kann, als Kriterium für eine erhebliche Ungleichbehandlung? Das lässt die Verfassung nicht zu.

Es ist kein gutes Zeichen, dass ein Minister diese Idee ernsthaft erwägt und sogar in einen Gesetzesentwurf gießt. Und noch schlimmer: Das Kabinett hat diese Idee gebilligt. Immerhin hat Jens Spahn inzwischen den Deutschen Ethikrat um eine Einschätzung gebeten und angekündigt, die Idee so lange nicht vorantreiben zu wollen. Vielleicht spürt er doch, dass sein Vorhaben äußerst problematisch ist? Krisen sind die Stunde der Exekutive. Das stimmt natürlich. Aber hier entwickelt sich auch schnell das Krisenmanager-Syndrom: Die Krise muss bekämpft und beendet werden, koste es, was es wolle. Der Zweck heiligt die Mittel? Das ist nicht die Logik der rechtsstaatlichen Demokratie und des Grundgesetzes. Jetzt muss das Parlament zeigen, dass es auch in Krisenzeiten funktioniert, und diesen ungeheuerlichen Plan stoppen.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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"Mitleid und Erbarmen hielten Bilbos Hand zurück. Viele, die leben, verdienen den Tod und manche, die sterben, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben, Frodo? Dann sei nicht so rasch mit einem Todesurteil bei der Hand. Selbst die ganz Weisen erkennen nicht alle Absichten. Mein Herz sagt mir, dass Gollum noch eine Rolle zu spielen hat, zum Guten oder zum Bösen, ehe das Ende kommt." (Gandalf zu Frodo)
Wornat1959 ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Wornat1959 bedankt:
BLACKY74 (05.05.20), nachtmasse (06.05.20), pauli8 (06.05.20), sydneyfan (07.05.20)
Ungelesen 08.05.20, 09:41   #2
Hornmann82
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Was ist ein "Corona Kritiker"? Jemand, der das Virus kritisiert? Ich denke, dass das die meisten tun. Oder gibt es ernsthaft Leute, die das Virus gut finden?
Hornmann82 ist offline   Mit Zitat antworten
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