Zitat:
Zitat von MyPulli
Die Daten werden nicht nur einmalig abgeglichen, jede Änderung wird der GEZ übermittelt.
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In der Wikipedia steht:
"Ab dem 1. März 2013 soll es einen einmaligen Abgleich der Teilnehmerdaten des Beitragsservice mit den bei den Einwohnermeldebehörden gespeicherten relevanten Daten von rund 70 Millionen volljährigen Bewohnern Deutschlands (Name, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Anschrift) geben, um bisher nicht vom Beitragsservice erfasste Personen ermitteln zu können, die ihrer Meldepflicht bei der GEZ oder dem Beitragsservice bisher nicht nachgekommen sind (sogenannte „Schwarzseher“).[12] Bisher nicht gezahlte Rundfunkgebühren oder -beiträge werden ab 2013 jedoch bei neuen Forderungen nur rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Rechnung gestellt."
Das würde ich mal so interpretieren, dass einmalig der bisherige Datenbestand der ehemaligen GEZ mit den Daten der Einwohnermeldeämter verglichen wird (und diese übernommen werden). Ob künftige Adressänderungen dann von den Ämtern an den Beitragsservice weitergegeben werden, geht hier nicht wirklich hervor.