Zitat:
Zitat von Tassenkuchen
. Die unentgeltliche Abgabe ist im verabschiedeten Gesetz nicht mehr vorgeschrieben.
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auch wenn ich doch nicht up to Date war, wo steht bitte im endgültigen Gesetz das die entgeltliche Abgabe erlaubt ist?
nein § 2 sagt eindeutig, das es weiterhin verboten ist , Handel mit Cannabis zu betreiben
sobald man Wirtschaftsgüter, in dem Fall Cannabis , entgeltlich weitergibt, besteht ein Handel ^^
laut Gesetz legen Anbauvereine die Mitgliedsbeiträge fest und diese sind von den Mitgliedern zu zahlen, laut Gesetz sind Erstattungskosten für das Vermehrungsmaterial was an anderen Anbauvereinen und Nichtmitglieder weiter gegeben wird, von den Empfängern zu zahlen
mehr steht da nicht
desweiteren steht im Gesetz, das Mitglieder aktiv mitzuwirken haben, das heißt auf deutsch, entweder geben sie ihren Samen dort ab und man bekommt deren Ertrag oder man zieht selbst in diesem Verein die Pflanze auf