Hartnäckige Abmahner !!! was tun ?
Habe ein Schreiben für eine lange in der Vergangenheit liegende Abmahnung erhalten.
Langsam machen meine Nerven und meine Partnerin den Kopf mürbe, was meint ihr dazu ???
-Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung-
in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die bislang geführte Korrespondenz und fassen wie folgt zusammen:
Sie haben die Unterlassungsansprüche erfüllt
Die Unterlassungsansprüche unserer Mandantschaft wurden durch Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung erfüllt.
Der Unterlassungsanspruch unserer Mandantschaft ist damit erledigt.
Sie haben die Zahlungsansprüche noch nicht erfüllt
Unsere Mandantschaft war zwar bemüht, eine umfassende außergerichtliche Klärung mit Ihnen herbeizuführen.
Die Zahlungsansprüche wurden von Ihnen bislang jedoch noch nicht erfüllt. Unsere Mandantschaft geht daher davon aus,
dass offenbar kein Interesse an einer endgültigen Klärung der Auseinandersetzung ohne Einschaltung der Gerichte besteht.
Sie erzwingen die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche
Unsere Mandantschaft ist nunmehr gezwungen, die noch offenen Zahlungsansprüche im Wege der Klage gegen Sie durchzusetzen.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist damit unvermeidbar.
bis .... zahlbar Euro 956
Anwälte Waldorf&Frommer
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