Zitat:
Zitat von darkrraver999
du musst es nicht sofort in die kfz-papiere eintragen lassen. du bekommst vom gutachter (muss ja nicht unbedingt der tüv sein) einen wisch, den du dann immer im auto mit dir führen musst. die abnahme selbst wird erst in die kfz-papiere eingetragen, wenn das straßenverkehrsamt sich sowieso mit den papieren beschäftigen muss (z.b. bei einer ab- oder ummeldung des fahrzeugs).
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Das kommt ganz darauf an.
Wenn die Felgen Radkombination eine Herstellerfreigabe für das Fahrzeug hatt, muss er die Felgen nicht eintragen lassen (Auskunft bekommst du bei Subaru).
Dennoch muss er immernoch die ABE mit sich führen.
Haben die Reifen keine Freigabe für das Fahrzeug muss er diese beim TÜV unverzüglich abnehmen lassen.
Je nach Radgröße können sich die Tachowerte ändern und müssen unter umständen angeglichen werden.
Wenn soweit alles passt bekommst du in deinen Fahrzeugschein einen Eintrag über die Reifen.
Dies wird einmal vermerkt und dann kannst du nach Lust und belieben zwischen Sommer und Winterreifen wechseln.