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Frage zum TÜV / Teilegutachten.

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Ungelesen 05.10.12, 17:27   #1
RoudeLeiw
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Standard Frage zum TÜV / Teilegutachten.

Frage zum TÜV / Teilegutachten.

Ich hab mir für mein Subaru für die Winterreifen neue Felgen von OZ bestellt. Diese haben aber nur eine Teilegutachten. Ich muss damit also zum TÜV, das ist mir klar.
Wenn ich im Sommer dann die Winterreifen wieder runter nehme, und die Sommerreifen mit den Original Felgen montiere, dann muss ich ja nicht mehr zum TÜV. Wenn ich dann im Winter wieder die Reifen mit den OZ Felgen montiere, dann muss ich ja nicht wieder zum TÜV, oder? Wer hat da Erfahrung?
Was bekommt man eigentlich beim TÜV wenn man die Felfen eintragen lässt?
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Ungelesen 05.10.12, 18:42   #2
darkrraver999
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du musst es nicht sofort in die kfz-papiere eintragen lassen. du bekommst vom gutachter (muss ja nicht unbedingt der tüv sein) einen wisch, den du dann immer im auto mit dir führen musst. die abnahme selbst wird erst in die kfz-papiere eingetragen, wenn das straßenverkehrsamt sich sowieso mit den papieren beschäftigen muss (z.b. bei einer ab- oder ummeldung des fahrzeugs).
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Ungelesen 05.10.12, 19:06   #3
CAJ
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Zitat:
Zitat von darkrraver999 Beitrag anzeigen
du musst es nicht sofort in die kfz-papiere eintragen lassen. du bekommst vom gutachter (muss ja nicht unbedingt der tüv sein) einen wisch, den du dann immer im auto mit dir führen musst. die abnahme selbst wird erst in die kfz-papiere eingetragen, wenn das straßenverkehrsamt sich sowieso mit den papieren beschäftigen muss (z.b. bei einer ab- oder ummeldung des fahrzeugs).
Das kommt ganz darauf an.
Wenn die Felgen Radkombination eine Herstellerfreigabe für das Fahrzeug hatt, muss er die Felgen nicht eintragen lassen (Auskunft bekommst du bei Subaru).
Dennoch muss er immernoch die ABE mit sich führen.

Haben die Reifen keine Freigabe für das Fahrzeug muss er diese beim TÜV unverzüglich abnehmen lassen.
Je nach Radgröße können sich die Tachowerte ändern und müssen unter umständen angeglichen werden.
Wenn soweit alles passt bekommst du in deinen Fahrzeugschein einen Eintrag über die Reifen.
Dies wird einmal vermerkt und dann kannst du nach Lust und belieben zwischen Sommer und Winterreifen wechseln.
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Ungelesen 05.10.12, 19:42   #4
darkrraver999
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Zitat:
Zitat von CAJ Beitrag anzeigen
Das kommt ganz darauf an.
Wenn die Felgen Radkombination eine Herstellerfreigabe für das Fahrzeug hatt, muss er die Felgen nicht eintragen lassen (Auskunft bekommst du bei Subaru).
Dennoch muss er immernoch die ABE mit sich führen.[...]
zwischen gutachten und abe gibt es einen großen unterschied: hat er eine abe braucht er keine abnahme durch einen sachverständigen, sondern muss nur die abe im fahrzeug mitführen. da er aber "nur" ein teilegutachten hat, braucht er eben doch eine abnahme - und dann bekommt er eine sog. anbaubescheinigung, die bestätigt, dass die teile (in diesem fall die felgen bzw. räder) ordentlich am fahrzeug angebracht wurden und die sicherheit des fahrzeugs nicht beeinträchtigt ist. auf dieser anbaubescheinigung steht, ob die kfz-papiere sofort geändert werden müssen oder nicht. normalerweise müssen die papiere aber nicht sofort geändert werden; es geht hier ja auch "nur" um andere räder. maßgeblich hierfür ist übrigens [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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