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550 euro pro titel

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Ungelesen 09.05.12, 20:51   #36
alfiy
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Zitat:
Zitat von dosebier1 Beitrag anzeigen
hallo

habe post von anwälten gekriegt ! unter anderern von bushido und kool savas

meine tochter hatte voriges jahr top 100 single charts gezogen ,- obwohl ich es ihr verboten habe von oeffentlichen zu ziehen!

SIE IST 17 JAHRE

meine frage!!- sind mittlerweile 5 interpreten ,-aber von selben album !! die pro titel
550 euro wollen.

hab ich chanchen das nicht zu bezahlen ?? ist viel geld

wäre nett wenn ihr mir was helft

gruss paolo

Der spiegel Schreibt sowas.

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Hatte auch schon sowas gehabt und mein Anwalt der hat sich auch ein bissen ausgedrückt wie es der spiegel schreibt.....
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Ungelesen 15.05.12, 01:16   #37
MW75
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Zitat:
Zitat von Woozzh Beitrag anzeigen
Ich glaube kaum das die INTERPRETEN davon etwas haben.
Ausser vielleicht ein paar Leute mehr die sie jetzt hassen.
Die wenigsten Interpreten haben was gegen Filesharing. Natürlich wissen sie,daß ihnen dadurch Einnahmen entgehen,aber sie wissen auch,daß sie im Endeffekt mit Abmahnungen noch wesentlich mehr Verlust machen. Denn mit dem Verkauf von CDs verdienen Musiker relativ wenig, die meiste Kohle kommt mit Konzerten rein (deswegen sind viele Musiker nonstop auf Tour). Und Konzerte kann man nicht im Internet runterladen. Wird ein User nun abgemahnt, fällt das letztendlich auf den Künstler zurück,denn so ein Abgemahnter wird in erster Linie den Künstler als Schuldigen ansehen und zukünftig auch keine Konzerte mehr besuchen oder gar Alben legal erwerben. Sprich: Der mittelfristige Schaden für den Künstler ist höher als der kurzfristige Gewinn mit einer Abmahnung.
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Ungelesen 18.07.12, 18:54   #38
j02sh123
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Die große Frage die du dir stellen musst ist die, wie du am günstigsten da rauskommst. Ein Anwalt kostet Geld. Die Frage ist also hast du das über, wenn nicht empfehle ich a) viel spucke und b) Glück:, denn auch solche Ansprüche verjähren (glaube nach 3 Jahren). Dabei gilt: Wenn du auf die Mahnung antwortest beginnt die Frist von vorne, wenn du um Stundung bittest (selbst wenn sie nicht gewährt wird) beginnt die Frist von vorne. Das kann man schön im BGB nachlesen (glaube müsste so um den §212 rum sein)
Die entscheidende Frage die sich mir stellt ist, da deine Tochter minderjährig ist, ob sie überhaupt belangt werden kann, denn Minderjährige können ausschließlich rechtlich positive Geschäfte ohne Elterliche Erlaubnis abschließen. (müsste so in §104ff. BGB stehen) Wenn dies nicht so ist müssen die Eltern zustimmen. Wenn ich jetzt überspitzt formuliere, hat deine Tochter ja mit dem Herunterladen ein rechtsgeschäft, wenn auhc unwissentlich abgeschlossen, man kann also darauf abstellen, das es genehmigungspflichtig war/ist. Somit hättest du wiederspruchsrecht. (§109 BGB glaub ich).
gem meinen rudimentären BGB-kenntnissen wärst du also evenuell außen vor, aber ich habe leider keinen plan was das StGB, HGB und das Urheberrecht hier regeln.... Ich kann nur viel glück wünschen.
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Ungelesen 19.07.12, 03:11   #39
Steiner1973
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hallo zusammen


das ist alles quatsch

1. Unwissenheit schutzt vor strafe nicht d.h nicht die tochter haftet sondern immer zuerst der anschlussinhaber (störerhaftung nennt mann sowas).

ich wundere mich echt das immer wieder welche daher kommen die meinen mit der masche ich wusste das nicht da wieder raus kommen zu können.

2. ja solche ansprüche verjähren nach 3 jahren aber nicht so wie @j02sh123 es über mir beschreibt.das ist ebenfalls quatsch.was auch immer für schreiben von den anwälten kommen mag,die hemmen die verjährung alle nicht auch nicht ne bitte um stundung (meiner meinung nach der grösste quatsch).das einzigste was die verjährung hemmt und um 6 monate verlängert sind allerart schreiben vom amtsgericht.

Grob ausgedrückt aller art post nach der abmahnung von den abmahnanwälten kann als toilettenpapier verwendet werden.

und die fristen beginnen schon gar nicht von neu jedesmal bei kontaktaufnahme.


der typische fehler ist immer der gleiche der gemacht wird und das ist die abmahnung zu ignorieren.das öffnet den anwälten haus und hof für eine einstweilige verfügung und das ziehen die durch.
denn dabei wissen die im vorraus dass das zu 100% erfolgreich ist.

in den seltensten fällen ist mann mit der weigerung eine unterlassungserklärung abzugeben erfolgreich.dazu muss mann zu 100% nachweisen können das mann die tat nicht begangen hat,und das mann alles technisch mögliche getan hat um seinen i-net anschluss gegen fremden zugriff zu schützen.

es gibt seiten wo mann eine strafbewehrte MOD U.E bekommt die richtig ausgefüllt angenommen werden muss.
wird sie nicht angenommen sind meistens irgendwelche fehler beim ausfüllen gemacht worden.

das kann mann schon mit ein bisschen zeit selbst machen und sich erstmal viel geld sparen.


so das wars erstmal
__________________
Cu


Steiner1973
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