Zitat:
Zitat von ice1977
4 Musikalben....
Jedes Album war mit 5000€ angesetzt
mfg
ice
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Also im Endeffekt 20.000 €.
Das ist einfach zuviel und du kannst davon ausgehen, dass dieser Rechtsanwalt dir nur dein Geld aus der Tasche ziehen will.
Wenn du wegen Raubkopie angeklagt wirst, ist es bei einen einmaligen Vergehen viel weniger.
Meist geht es da um 90 Tagessätze. Das heißt. Nimm dein Gehalt oder dein allgemeinen Verdienst wie Arbeitslosengeld, was du im Monat verdienst, ziehe davon etwa 1/5 oder 1/4 ab und multipliziere es mit 3.
Das wäre dann etwa dein realistisches Strafgeld. Das Geld kannst du z.B. auch durch Haftstrafe ersetzen. 1 Tagessatz ist umgerechnet ein Tag Haft.
Mach am besten das mit der abgeänderten Unterlassungserklärung und warte ab. Den meisten Leuten ist da nichts passiert. Auch wenn du nicht Geständig bist, wird deine Strafe auch nicht so hoch sein.