Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 21.08.18, 03:55   #15
kEy0ne
Anfänger
 
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 28
Bedankt: 48
kEy0ne gewöhnt sich langsam dran | 11 Respekt Punkte
Standard

Zitat:
Zitat von heugabel Beitrag anzeigen
Fürs Streaming kommt man eigentlich nur über einen Weg zu den Daten, Beschlagnahmung. Anders kommt da ja keiner ran.
Bis zur Beschlagnahmung der eigenen Technik ist es ja Gott sei Dank ein ganz weiter und langer Weg. Wessen Technik wegen Streaming-Vorwürfen beschlagnahmt wurde, muss sich ja schon fast selbst verraten haben.

Wenn die Behörden durch den Anbieter über deine Streamingaktivitäten erfahren, muss ja vorher schon der Anbieter selbst hochgenommen wurden sein. Da sowas schnell die Runde macht, werde ich natürlich als Nutzer alle Vorkehrungen treffen, das man mir nichts nachweisen kann. Internetprovider geben auf jeden Fall die Netzaktivitäten seiner Kunden nicht preis.

Wenn man über den Computer streamt, reicht es normalerweise schon, seine Festplatte zu verschlüsseln. So dass Fremden jeglicher Zugriff darauf verwehrt bleibt. Als Verdächtiger ist man nicht verpflichtet seine PW's preis zu geben.Eine vernünftige Verschlüsselung ist auch nicht ohne weiters knackbar. Manche Staatsanwälte plädieren zwar mit dem Argument, wer seinen Rechner verschlüsselt hat was zu verbergen und macht sich verdächtig, aber auch das muss erstmal bewiesen werden. Somit läufts zu 95% ins leere.

Problematischer ist es, wenn man über eine Box oder nem Raspberry den Streaming-Dienst nutzt, weil hier v.a. die Box nicht wirklich verschlüsselbar ist. Allerdings ist es auch so, wie Avantasia schon schriebt, gibt es keinen bekannten Fall, dass eine Privatperson wegen Streaming verklagt wurde. Erstens ist der Aufwand viel zu hoch, neben dem Anbieter auch noch die Nutzer ausfindig zu machen und nach Beweisen penibel wie nach einer Nadel im Heuhaufen zu suchen. Und Zweitens ist auch die strafrechtliche Lage in Deutschland noch nicht wirklich darauf ausgelegt, für Streaming ein wasserdichtes Verfahren los zu treten. Der EuGH hat zwar anders geurteilt, aber bisher ist es trotzdem noch nicht dazu gekommen, Streamer zu verurteilen, was nicht an der Überlastung der Gericht liegt, sondern eher an der schwammigen Rechtslage

Also Beschlagnahmung wegen illegalen Streaming ist derzeit noch so gut wie ausgeschlossen.

Die Behörden haben zwar bei strafrechtlichen Sachen Zugriff auf deine Bankdaten (Kontoeinsicht), aber eine regelmäßige Zahlung vom Konto an den Anbieter, ist noch lange kein Beweis, dass man auch wirklich diesen Dienst illegal genutzt hat. Da reicht es nicht, Zahlungsnachweise zu haben, wenn man alles andere nicht beiweisen kann. Und nur weil der Anbieter meine Bankdaten besitzt, heißt es noch lange nicht, dass die für ein Abo verwendet wurden.

Gehört es heutzutage nicht zum guten Ton eines Internetunternehmens, Personendaten zu horten?

Geändert von kEy0ne (21.08.18 um 04:06 Uhr)
kEy0ne ist offline   Mit Zitat antworten
Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei kEy0ne bedankt:
Fietze (15.01.19), philippphilipp (18.12.18), ugurano44 (01.01.19)