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Ungelesen 02.11.14, 17:16   #217
Fietze
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Zitat:
Steuerhinterzieher können sehr wohl auch dann straffrei ausgehen, selbst wenn eine Steuerstrafverfahren bereits eingeleitet wurde.
So?
Klar Mann, beim Freispruch!
Bei einer korrekt abgegebenen Selbstanzeige würde es aber erst gar nicht zu einer Hauptverhandlung kommen.

Zitat:
Warum werde ich das Gefühl nicht los, als wenn hier einige auf der Seite von Staat, GVU und Co. stehen?
Das hat doch damit nichts zu tun auf welcher Seite man steht!
Wenn ich sowas lese
Zitat:
Was der Hammer ist, hier werden für die Fahndung für ein Privates Unternehmen öffentlich Bilder von Jungs gezeigt, bei denen es laut Medien noch nichteinmal klar ist, ob sie schuldig sind.
Als ob die StA für einen Gewerbebetrieb arbeiten würde.

Und in diesem Post tust du so, als handele es sich nur um die Urheberrechtsverletzungen.............
Es wurde ein Haftbefehl ausgestellt. Also besteht dringender Tatverdacht (weswegen auch immer) und dann spricht du von Beugehaft. Blödsinn!
Kommst dann mit irgendwelches Sachen, dass wenn man ihnen habhaft wird, sie um die U-Haft herum kommen.
Von wegen Aussage verweigern. => Verdunkelsgefahr

Es wird so sein wie immer, nach Akteneinsicht des Anwalts werden sich zwei Vögelchen die Seele aus dem Leibe singen und es wird einen Deal geben.

Nur mit einem hast du recht, der jüngere von beiden könnte u.U. nach Jugendstrafrecht behandelt werden.
Aber dann dein nächster Fehler: Im selben Satz schreibst du was von Bewährung.
Bewährung ist nur möglich, wenn die Haftstrafe unter 24 Mon. beträgt.
Egal ob man nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird!

Zitat:
Und gute Anwälte können es auch so drehen, dass aus einem Täter ein Opfer wird und anders herum.
Ja ne ist klar!
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