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Ungelesen 11.01.11, 12:46   #7
Slazer23
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Ein Bürge haftet im Bürgschaftsfall sowieso für die gesamte Wohnung, der Vermieter könnte sich also aussuchen an welchen Bürgen er herantritt.
Der könnte sich dann natürlich die Hälfte vom anderen Bürgen holen.

Die Doppelbürgschaft war von meinen Eltern gewollt, da sie nicht alleine haften wollen. Was ja auch verständlich ist.
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