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Ungelesen 11.01.11, 12:40   #5
Pschyrembel
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hallo, vielleicht hilft dir das ja. ein anwalt vom mieterverein meinte mal zu mir das kaution und bürgschaft zusammen nicht zulässig sind. also wenn du zusätzlich eine kaution hast dann kannst du eins von beiden weghandeln. entweder nur kaution oder bürgschaft. beides zusammen wäre eine doppelsicherung und sowas soll dem gesetz nach widrig sein. leider bestehen viele vermieter und wohnungsgesellschaften trotzdem auf beides obwohl es illegal ist. bei mir hats aber funktioniert. ich habe meinem vermieter die wahl gelassen. entweder gibt er mir meine kaution zurück oder die bürgschaft. er hat sich für die bürgschaft entschieden. schließlich sichert eine kaution ja auch mietausfälle in gewissen maße ab. also besteht für den vermieter so schon ein schutz. dann braucht er laut gesetz halt keine bürgsschaft. einfach mit anwalt drohen wenn er nicht so will wie er soll.
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