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Ungelesen 11.01.11, 12:35   #4
Slazer23
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Schulden bestehen nicht, Miete wurde bisher immer pünktlich Überwiesen.

Wohne mit meiner Freundin zusammen und wir haben zwei Bürgen.
Meinen Vater und ne Freundin ihrer Mutter, da die Mutter nicht bürgen konnte.
1000€ Kaution wurden auch noch hinterlegt.
Allerdings spinnt die Mutter grad rum und will meine Freundin zu sich in die Schweiz holen, obwohl sie in der 13. Klasse ist und in 2 Monaten ihr Abitur schreibt.
Hätte dann nen Schulweg von 1 1/2h pro Weg, was natürlich Unsinn ist.

Jedenfalls hat jetzt die Bürgin dem Vermieter eine Kündigung der Bürgschaft geschickt, in der die Krankheit als Begründung vorschiebt.
Daraufhin hat uns der Vermieter die Kündigung geschrieben.
Ich bezweifel aber, dass das rechtmäßig ist.
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