Einzelnen Beitrag anzeigen
Ungelesen 11.01.11, 12:04   #1
Slazer23
Banned
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 630
Bedankt: 788
Slazer23 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard Mietbürgschaft kündigen

Moin, hätte da mal zwei Fragen.
Ja, ich weiß, gehört eigentlich in n Jura-Forum, hab jetzt allerdings keine Lust mich dort anzumelden.
Und da hier doch ein paar Leute mit gewissem Rechtswissen/bzw Erfahrung rumlaufen, schmeiß ich die Fragen einfach mal in den Raum:

1. Kann man eine Mietbürgschaft kündigen?

Hab hier ne Bürgschaftserklärung vorliegen, die ausdrücklich besagt, dass sie unkündbar und unwiderruflich ist und erst mit Beendigung des Mietverhältnisses erlischt.

Ich hab aber im Netz diverse Aussagen gefunden.
Dass man den Bürgen auswechseln kann, dass der Bürge tatsächlich kündigen kann wenn sich die Vermögenswerte des Mieters verschlechtern, dass man gar nicht kündigen kann, etc.

2. Wenn die Bürgschaft gekündigt werden kann, ist eine solche Kündigung auch Kündigungsgrund für den Vermieter?

Warte noch auf den Rückruf vom Anwalt bzgl. Termin, Verweise an nen Anwalt sind also nicht nötig
Lauf hier aber grad n bischen hohl wegen der Sache...

Greetz
Slazer23 ist offline   Mit Zitat antworten